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Das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker


Weiterführung des begonnenen Leitartikels


Schlechte Zähne, schiefe Häuser, hohe Steuern

Würden Sie Ihre neuen Zahnkronen von einem Zahnarzt machen lassen, dessen letzte Fortbildung schon Jahre zurückliegt? Oder einen Architekten Ihr Haus planen lassen, der sich seit seinem Studium nicht fortgebildet hat? Einem Rechtsanwalt vertrauen, der Fortbildungen ablehnt? Wohl kaum. Eine vielleicht etwas polemische, aber durchaus ernst gemeinte Gewissensfrage: Würden Sie persönliche einen Heilpraktiker aufsuchen, der seit Jahren keine Fortbildungsveranstaltung besucht hat und die Qualität seiner Fortbildung nicht belegen kann?

 

Süße Pflicht

Was haben alle oben aufgeführten Berufe gemein, was zeichnet sie aus? Es sind alles freie Berufe, in denen eine Fortbildungspflicht mit Dokumentation besteht. Durchaus mit unterschiedlichen Anforderungen und in unterschiedlichen Qualitäten. Alle diese Berufe sind, um am „Markt“ existieren zu können, auf eine kontinuierliche Fortbildung angewiesen und müssen diese dokumentieren. Dies gilt und muss auch ganz besonders für die Berufe des Gesundheitswesens gelten.

 

Heilpraktiker nicht Arzt

Wir sind Heilpraktiker, keine Ärzte. Wir denken nicht wie Ärzte und wir behandeln nicht wie Ärzte. Trotzdem gibt es Ansprüche der Gesellschaft an uns und Forderungen aus der Politik, die wir gleichermaßen zu erfüllen haben, wenn wir ernst- und dauerhaft einen Platz als freier Beruf im Gesundheitssystem beanspruchen wollen. Unter anderem den Anspruch einer qualifizierten und dokumentierten Fachfortbildung.

 

Führen Sie eine Qualitätssicherung ein!

Wohl jeder Funktionär eines Heilpraktikerverbandes hat es schon einmal, so oder ähnlich, aus dem Munde eines Gesundheitspolitikers gehört: „Führen Sie eine Qualitätssicherung ein. Im Bereich der Aus- und Fortbildung, in der Praxis selbst. Dies ist von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Existenz des Berufsstandes.“

 

Wir vom BDH sind daher seit vielen Jahre bemüht diese – durchaus berechtigten – Ansprüche zu erfüllen. Nicht aus Selbstzweck, sondern aus dem Bewusstsein einer Verantwortung für die jetzige und zukünftige Heilpraktikergenerationen. Dass wir bei unseren Bemühungen nicht alleine sind, sondern bereits seit längerer Zeit von der Union Deutscher Heilpraktiker Baden-Württemberg e.V. (UDH-BW)  unterstützt werden, zeigt, dass auch andere Verbände die Zeichen der Zeit erkannt haben.


Qualitätssicherung als Geheimnis?

Die Bedingungen zur Erlangung des Fortbildungszertifikates für Heilpraktiker sind veröffentlicht. Auf Wunsch werden sie Interessenten auch gerne zugeschickt. So selbstverständlich dies klingen mag: Nicht alle „Zertifizierungsmaßnahmen“ sind so transparent!

 

„Pünktchen“ sammeln

Das Fortbildungszertifkat für Heilpraktiker basiert im Wesentlichen auf dem System der zertifizierten Fortbildung für Ärzte, die inzwischen auch von fast allen anderen Gesundheitsberufen adaptiert worden ist. Wir haben dieses System ganz bewusst gewählt, weil es eine breite Akzeptanz durch Öffentlichkeit und Politik garantiert. Die seriöse Grundlage der Dokumentation von Fortbildungsaktivitäten ist das Sammeln von Fortbildungspunkten.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch das Studium der Deutschen Heilpraktiker-Zeitschrift (DHZ) weitere Fortbildungspunkte zu sammeln.

 

Um die eigenen Fortbildungsaktivitäten seriös und valide dokumentieren zu können, bedarf es einiger Grundvoraussetzungen, die der BDH für Sie geschaffen hat.

Zum einen wird jede Fortbildung, bevor Sie anerkannt wird, daraufhin geprüft, ob sie die grundsätzlichen Kriterien des Fortbildungszertifikates für Heilpraktiker erfüllt. Auf diesem Wege werden beispielsweise Werbeveranstaltungen, Marketingseminare oder reine Produktinformationen ausgeschlossen. Auch diese Veranstaltungen können durchaus Sinn machen, sind aber keine wirklichen Fachfortbildungsangebote im eigentlichen Sinne und somit nicht zertifizierbar.

 

Zum anderen muss ein standardisierter Parameter gefunden werden, um alle Fortbildungen einheitlich zu dokumentieren. Wir haben uns für eine Zeiteinheit entschieden – wie andere freie Berufe im Übrigen auch. Eine Unterrichtsstunde, also 45 Minuten, sind 1 Fortbildungspunkt.

 

Drittens müssen diese Fortbildungsaktivitäten dokumentiert werden. Für das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker betreiben BDH, UDH-BW eine zentrale Dokumentationsstelle.

 

Längst entschieden

Während anderswo noch diskutiert wird, ob eine Zertifizierung der Fachfortbildung gewünscht, möglich und organisierbar ist, haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, längst entschieden: Über 10 000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker lassen ihre Fortbildungsaktivitäten inzwischen über das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker dokumentieren.

 

Machen Sie mit!

Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Niemand muss seine Fortbildungen dokumentieren lassen, das ist keine Frage. Allerdings handelt es sich hierbei um eine den Berufsstand sichernde Maßnahme, die Sie aktiv unterstützen, an der Sie aktiv teilnehmen können. Ist das nicht viel besser, als sich ständig über Vorwürfe, wie sie z. B. in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen TV-Beiträgen zu sehen waren, zu ärgern?

 

Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, auf die Vorwürfe einer mangelnden Qualitätssicherung mit einer „Vogel-Strauß-Politik“ zu reagieren. Viel schöner ist es doch, die gängigen und erprobten Kriterien, die eine sachgerechte Zertifizierung der Fortbildung ausmachen, zu erfüllen. Sie alle nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil, warum also diese Aktivitäten nicht dokumentieren, warum nicht zeigen „Heilpraktiker? Die tun was!“