Fortbildungsanbieter können für fast jede Fortbildungsveranstaltung beim BDH einen Antrag auf Zertifizierung stellen. Ausgenommen sind Kurse zu Marketing- und Abrechnungsthemen die nicht der Qualitätssicherung, also der Fortbildung des Therapiebereiches dient. Wenn alle geforderten Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. die Evaluation der Veranstaltung durch die Teilnehmer), werden nach einem definierten Schlüssel Punkte zuerkannt. Der BDH erfasst für Sie sowohl die Thematik als auch Ihre Teilnahme und den Punktwert der Veranstaltung zentral. Nach Erreichen einer geforderten Punktezahl erhalten Sie eine Urkunde, das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker, die zuverlässig belegt, dass Sie sich umfassend und qualifizierend fortgebildet haben.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier als Download.