Qualitätssicherung und -management

Sicherheit durch Dokumentation

Die Grundlage jeder professionellen Arbeit ist es, das jeweils für die Berufsausübung geltende Recht zu kennen und zu beachten. Das Ergebnis muss dabei die vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsanforderungen einhalten. Das nennt man Qualitätssicherung (QS). Die Prozesse, die erforderlich sind, um zu belegen, dass eine Leistung nach den Regeln der Kunst oder dem Stand der Technik erbracht worden ist, werden im Rahmen eines Qualitätsmanagements (QM) dokumentiert.

Gesetzeskonformes Arbeiten ist eine Selbstverständlichkeit. Entscheidend ist, dass diese Selbstverständlichkeit auch belegt wird. Dafür braucht es ein Dokumentationssystem und  Voraussetzungen, die der BDH für Sie geschaffen hat:  das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker, Unterstützung bei der ISO-Zertifizierung Ihrer Praxis, der gesetzeskonformen Praxisführung, die Nennung anerkannter Aus-/Fortbildungs-Einrichtungen (z. B.  BDH-Verbandsschulen) u. v. m.

Dokumentation
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Vorteile für Sie

Wir als Heilpraktiker wissen:

Unsere Arbeitsweisen entsprechen den üblichen medizinischen Standards. Durch QM wird dies belegbar und gelegentliche, anderslautende Vorwürfe können schnell entkräftet werden. Weitere Vorteile angewandten Qualitätsmanagements sind

  •  Auch bei aller Sorgfalt – Fehler können passieren. Unterschätzen Sie nicht: Fehler lassen sich tatsächlich einfacher vermeiden, wenn Sie Ihre üblichen Routinen in Checklisten fixieren. Dabei bietet es sich an, diese Abläufe noch einmal mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen abzugleichen und ggfs. anzupassen.
  • Da bereits vor einer Behandlungsmaßnahme bestimmte Behandlungsroutinen dokumentiert werden, existiert im Falle eines Behandlungsfehler-Vorwurfs Beweismaterial, das von großer Bedeutung sein kann. Sie belegen im Vorfeld, dass die
  • Praxisführung den geltenden Bestimmungen angepasst ist und Veränderungen wahrgenommen und berücksichtigt werden.
  • Die Auseinandersetzung mit aktuellen Forderungen im Qualitätsmanagement bzw. der -sicherung sorgen durch die Integration neuer Erkenntnisse zu einer stets zeitgemäßen Ausübung der Heilkunde.
  • Die anfänglich investierte Zeit wird später wieder eingespart, weil die Dokumentation in der Patientenakte viel einfacher wird – eine Investition in die Zukunft also.
  • Und last not least: QS und QM sind das beste Marketing für eine erfolgreiche Heilpraxis. Patienten nehmen sehr wohl wahr, wie gut und professionell eine Praxis geführt wird. Unterschätzen Sie z. B. nicht, was Patienten in Punkto Praxishygiene erwarten und beobachten.
Kartei
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Wissenswertes zum Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement – das Ziel

Das Ziel des Qualitätsmanagements (QM) soll grundsätzlich eine transparente Leistungserbringung sein. Arbeitsschritte, für die es Routinen gibt, sollen z. B. in einer Praxis so nachvollziehbar hinterlegt sein, dass es anderen möglich wird, die einzelnen Behandlungsschritte bewerten zu können. Verbraucherrechte, vor allem der Schutz der Verbraucher, sollen dadurch optimiert werden. Richtig verstandene Qualitätssicherung (QS) bedeutet dabei immer auch Sicherung des Berufsstandes – und das liegt auch uns als Ihrem Verband sehr am Herzen!

Qualitätsmanagement – warum?

Politik, Öffentlichkeit und Medien fordern seit langem kontinuierlich und mit wachsender Intensität eine Qualitätssicherung in fast allen Bereichen. Dies gilt sowohl für die Aus- und Fortbildung als auch die Praxis- bzw. Unternehmensführung. Dies hat nicht nur für Patienten, sondern auch für uns Heilpraktiker beachtenswerte Vorteile. Sollte Ihnen jemals ein Behandlungsfehler vorgeworfen werden, können Sie nämlich bei lückenloser Dokumentation vorweisen, wie Sie gearbeitet haben. So lassen sich oftmals Vorwürfe sehr schnell entkräften.

Qualitätsmanagement – die Grundlagen

Entscheidend und damit Grundlage des Qualitätsmanagement ist, dass eine Dokumentation einer Leistung vorausgestellt wird. Zuerst muss also aufgezeichnet werden, wie eine Leistung (z. B. das Durchführen einer Injektion – von der hygienischen Händewaschung, der Desinfektion der Patientenhaut, Injektion bis zur Entsorgung der Einwegspritze/ -Kanüle) routinemäßig erbracht wird. Dann kann die Leistung erfolgen.

Selbstverständlich wird dieser Vorgang nicht bei jeder Behandlung neu definiert. Vielmehr dokumentieren Sie einmal, wie Sie z. B. eine Injektion routinemäßig durchführen.

Bauliche Normen

Beim Qualitätsmanagement spielt aber nicht nur das medizinische Vorgehen eine Rolle. Wenn z. B. diese  Leistung  in einem Behandlungsraum erbracht wird, für den es wiederum definierte Vorschriften in Bezug auf die Einrichtung,  die Beschaffenheit des Bodenbelages usw. gibt. Weil in diesem Raum nicht nur der Praxisinhaber verkehrt, sondern auch Patienten und Mitarbeiter (wie Reinigungskräfte oder Sprechstundenhilfen), werden weitere Vorschriften verpflichtend wirksam. Und auch diese müssen nicht nur beachtet, sondern auch dokumentiert werden!

Praxismanagement

Rechtskonforme Praxisführung
Das "Praxishandbuch für Heilpraktiker" von Siegfried Kämper bietet Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Praxisführung und des Praxismanagements.

Das Fortbildungszertifikat

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