Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Existenzgrundlage für Ihre Praxis

Anders als bei Ärzten, die bei der Abrechnung gesetzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  gebunden sind, gibt es für Heilpraktiker keine  durch Landes- oder Bundesrecht bindende Gebührenordnung. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es stattdessen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Darin werden viele, aber nicht alle, Heilpraktikerleistungen aufgeführt. Die Leistungszusagen der Kostenträger sind in der Regel an das GebüH geknüpft, jedoch in unterschiedlicher Höhe.

Leistungen und Honorarrahmen

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker wurde von den 6 Heilpraktiker-Berufsverbänden BDH, FDH, FH, FVDH, UDH, VDH herausgegeben.

Es listet Heilpraktikerleistungen und den jeweiligen Honorarrahmen auf, der in einer Spanne mit von-bis-Beträgen angegeben wird.

Der wiedergegebene Preisrahmen wurde durch eine statistische Umfrage ermittelt, in die alle Heilpraktiker eingebunden waren. Die GebüH-Vorgaben wurden in enger Absprache mit den Kostenträgern erarbeitet und sind seit 1985 die Grundlage der Leistungszusage der PKV und der Beihilfe.

Das derzeit gültige GebüH ist im Grunde veraltet, da es im Wesentlichen auf der Umfrage von 1985 beruht. Es fand seit dem keine Anpassung an heutige wirtschaftliche Gegebenheiten statt. Mit der Euro-Umstellung wurden die im GebüH aufgeführten Beträge 2001 lediglich leicht überarbeitet. Das GebüH ist seit dem in der Fassung vom 1.1.2002 gültig.

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Schätze des GebüH bergen

Schlüssiges Behandlungskonzept

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Möglichkeiten des GebüH gut kennen, ausschöpfen und die richtigen Ziffernkombinationen effizient nutzen. Ganz essentiell ist für Sie dabei, dass ein Sachverständiger oder ein Sachbearbeiter eines Kostenträgers für die angegebenen Ziffernkombinationen ein schlüssiges Behandlungskonzept im Kontext zur genannten Diagnose erkennen kann. Es versteht sich von selbst, dass bei der Abrechung grundsätzlich die Höhe des verlangten und vereinbarten Honorars im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen sollte.

BDH-Service

Neben der Abrechnungsfibel des BDH bietet das Praxishandbuch für Heilpraktiker von Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, wertvolle Information rund um das Thema Abrechnung, ebenso seine Artikelreihe mit einer Kommentierung des GebüH in der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ). BDH-Mitglieder können die Artikelserie in den Ausgaben 1-2 2006 bis 1-2008 der DHZ kostenfrei downloaden.
Darüber hinaus bietet Ihnen der BDH regelmäßig bundesweit Seminare zum Thema an. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Fortbildungskalender.

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Das "Praxishandbuch für Heilpraktiker" von Siegfried Kämper bietet Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Praxisführung und des Praxismanagements.

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