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HomeBund Deutscher Heilpraktiker BDH-VorstandDer Beirat

Beirat des BDH-Vorstandes


Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand des Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. und überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er berät und verabschiedet den Haushaltsplan des Verbandes.
Der Beirat berät die vom Verband zur Ausrichtung von überregionalen Veranstaltungen eingesetzten Persönlichkeiten und Unternehmen. Weiterhin obliegt ihm die Ernennung von Ehrenmitgliedern, die Verleihung von Urkunden, Ehrungen und Auszeichnungen.

Beiratsmitglieder:

Der Ehrenrat des BDH


Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf fünf Jahre berufen werden. Die Mitglieder des Ehrenrates dürfen keine anderen Ämter im Verband ausüben. Die Aufgaben des Ehrenrates sind:

  1. Streitigkeiten zwischen Vorstand und Mitgliedern zu schlichten
  2. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten
  3. über den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des ausgeschlossenen Mitgliedes zu entscheiden.

Der Ehrenrat entscheidet verbindlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ehrenrat:

Dr. phil. Karl-Heinz Ludwig (Jg. 1926), Dagmar Wagner (Jg. 1945), Hans Baldauf (Jg. 1948)