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FAQs zur Prüfung
Wo werde ich geprüft?Die Heilpraktikerprüfung wird vor einem zuständigen Gesundheitsamt abgelegt. Rufen Sie beim Gesundheitsamt Ihres Wohnortes oder beim Amt der Stadt an, in der Sie such niederlassen wollen, um den genauen Ort bzw. die Adresse zu erfahren. Kann ich mich bei mehreren Ämtern anmelden oder wechseln?Die Vorgabe, dass die Niederlassungsabsicht das Amt zur Prüfung bestimmt, kann man so deuten, dass eine alternative Anmeldung bei gleich mehreren Gesundheitsämtern nicht möglich sei. In den Antragsunterlagen einiger Prüfungsämter wird eine entsprechende Erklärung ausdrücklich verlangt. Jedoch kann Ihnen vorab niemand vorschreiben, dass Sie eine eindeutige Entscheidung für Ihre zukünftigen Pläne getroffen haben müssen... Wie sieht die Überprüfung aus?Grundsätzlich gibt es stets eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung. Die schriftliche Überprüfung ist meistens als Multiple Choice-Abfrage angelegt. Im mündlichen Teil werden Sie ggf. auch mit praktischen Aufgaben konfrontiert. Welches sind Inhalte der Prüfung?Obwohl nach bestandener Prüfung nahezu alle Prüflinge die Ausübung naturheilkundlicher Diagnose- und Therapieverfahren anstreben, liegt der Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung auf schulmedizinischen Grundkenntnissen. Eine Übersicht über die abgeprüften Themenkomplexe finden Sie hier. Dauer und Umfang der schriftlichen PrüfungDie meisten Ämter wählen zwei verschiedene Modelle, entweder eine Klausur mit 60 Fragen, die in einem Zeitumfang von 120 Minuten beantwortet werden müssen oder eine Klausur mit 28 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden müssen. Dauer und Umfang der mündlichen PrüfungMeistens vergehen nach der Klausur ein bis zwei Wochen, bevor Sie einen Bescheid bekommen. Zwei bis vier Wochen später beginnen dann die mündlichen Überprüfungen. Welche Personen prüfen mich ?Die schriftliche Prüfung wird vom Gesundheitsamt selbst erstellt oder – bei den zentralisierten Klausuren – von einer überregionalen Kommission. Wie oft wird geprüft und wann muss ich mich anmelden?Die meisten Prüfungsämter bieten zweimal jährlich Prüfungstermine an; häufig im Frühjahr sowie im Herbst. Wenige Ämter prüfen häufiger im Jahr; es gibt aber auch bundesweit mindestens ein (uns bekanntes) Amt, das im Monatszyklus prüft. Was tun, wenn ich eine Absage bekomme oder (einen Teil der Prüfung) wiederholen muss ?Kommen eine späte Anmeldung und ein großer Andrang zusammen, dann kann es durchaus passieren, dass eine Absage die Folge ist. Manche Prüfungsämter setzen Sie in so einem Fall direkt auf eine Warteliste für die nächste „Runde“. Darauf können Sie sich jedoch nicht verlassen und sollten das weitere Vorgehen unbedingt mit den zuständigen Bearbeitern abklären. Dasselbe gilt, wenn sie wegen einer nicht bestandenen Prüfung einen neuen Termin anvisieren. Stimmt es, dass 90% der Prüflinge durchfallen?Klare Zahlen über die Durchfall- oder Bestehensquote gibt es nicht. Wir gehen von einer hohen Bestehensquote unserer SchülerInnen aus weil wir niemandem zur Prüfung raten, der sie nicht bestehen kann. Dennoch ist die Werbung mit hohen Trefferquoten mancher Ausbildungseinrichtungen sicher nicht seriös - wer zu wenig Wissen und/oder Sicherheit präsentieren kann, besteht nur schwer. Und das ist auch gut so. Denn nur so kann dem alten Gerücht, dass die HP-Prüfung ein leichtes Spiel wäre, entgegengewirkt werden. Was hat es mit der Willkür der Prüfer auf sich?Da es keine enge Prüfungsordnung gibt, ist die Themenwahl durchaus von der "Willkür" der Prüfer abhängig. Wir möchten uns jedoch klar abgrenzen von der vielfach propagierten Ansicht, dass Sie als Prüfling der Behördenwillkür oder einem grundsätzlichen Mangel an Fairness ausgliefert seien. Die allermeisten Prüfungen verlaufen wohlwollend und gerecht, wenn auch richtigerweise auf hohem Niveau und mit deutlichem Anforderungsprofil an denjenigen, der heilend mit Menschen umgehen möchte. Zurück zum Seitenanfang. Zurück zur Menüübersicht. Zurück zur Startseite. |
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Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) e.V. Tel. (0 25 81) 6 15 50 Fax (0 25 81) 6 15 08 |
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