|
|||||
|
|
|||||
| Home > Service > Gebühren und Abrechnung > BDH-Gutachtenkommission >  | |||||
Gebühren- und Gutachtenkommission im BDHNicht selten erstatten Privatkassen eine Heilpraktikerrechnung nicht vollständig. Patienten wissen dann nicht automatisch, ob die Versicherungsgesellschaft unrechtmäßig oder vertragsgemäß die Leistung gekürzt oder ob der Heilpraktiker fehlerhaft liquidiert hat. Die Gebühren- und Gutachtenkommission steht ratsuchenden Patienten für Rückfragen zur Verfügung. Manchmal entstehen Dissonanzen, weil die Aufklärung bezüglich der Honorarabrechnung nicht eindeutig war. In solchen Fällen vermittelt diese Stelle mit einer gutachtlichen Stellungnahme. Dabei wird das Anliegen aufgenommen, geprüft und ein Lösungsvorschlag wird erarbeitet.
Diese BDH-Einrichtung steht durch Absprache mit dem Finanzministerium NRW den Beihilfestellen zur Verfügung - was auch regelmäßig in Anspruch genommen wird. Sein Sachverstand wird auch vom Gesundheitsministerium in NRW im Gutachtenausschuss für Heilpraktiker genutzt.
|
|||||