Allgemeine Geschäftsbedingungen zur erweiterten Eintragung eines Heilpraktikers in der Heilpraktiker-Suche Datenbank der BDH-Homepage

 

Präambel

 

Gegenstand dieser Bedingungen sind

 

a)   die Eintragung und Pflege der erweiterten Eintragung in die Datenbank

b)   die erweiterten Einträge beziehen sich auf die vollständige Adressdarstellung inkl. Strasse, Darstellung von Telefon, Fax, E-Mail, Homepage, hochgeladenen Bildern, auswählbaren Therapie und Diagnoseverfahren, Adressfinder und Routenplaner.

 

Die Eintragsgebühren sind Aufwandskosten für die Einrichtung und Pflege der Datenbank und werden alljährlich erhoben.

 

1. Leistungsumfang

 

 

2. Mitwirkung des Datenbank-Anwenders

 

Der Anwender (aktiv handelnder Einträger) verpflichtet sich zur Mitwirkung im Rahmen dieser Bedingungen.

 

 

Insbesondere wird der Anwender

 

 

3. Durchführung

 

Bis auf Wartungszeiten an den Servern und den Homepage Programmen des BDH können alle Einträge und Änderungen jederzeit nach Freischaltung vorgenommen werden.

Für die Entwicklung und Pflege des Datenbank-Moduls kann der BDH diese Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte übertragen.

 

4. Vergütung und Kündigung des erweiterten Eintrags

 

Die Höhe der Vergütung für die Datenbankaufnahme und Veröffentlichung der Datenbankinhalte ergibt sich aus der Veröffentlichung der Eintragsgebühren auf der Homepage. Mit Zahlung der Gebühren auf das dort genannte Konto kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Ab Zahlungseingang mit einer Karenz von 5 Tagen für die Prüfung der Einträge werden die erweiterten Einträge für ein Jahr freigeschaltet. Der Vertrag läuft dann automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht auf Erinnerung die Gebühren für das Folejahr bezahlt werden. Diese Erinnerung wird, soweit nicht Änderungen des Verfahrens auf der BDH-Online Homepage bekannt gegeben werden, als Mail an die Anwender versandt.

Mit Zahlung der Gebühren erklärt der Anwender gleichzeitig auch sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

5. Gewährleistung

 

Nach dem Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass Mängel in Programmen und dazugehörigem Material vorhanden sind. Mängel liegen vor bei nicht lediglich unwesentlichen Abweichungen von der Organisations- bzw. Leistungsbeschreibung.

 

Die Gewährleistung des Datenbankeintrags umfasst die Fehlerdiagnose und die Fehlerbeseitigung, soweit der Anwender die Mängel unverzüglich, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln jedoch spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Mangels übermittelt hat.

 

Die Beseitigung von Fehlern erfolgt durch Korrektur der Datenbank.

 

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

Ergibt die Überprüfung durch den BDH, dass ein Mangel nicht vorliegt oder dass er auf Änderungen des Anwenders beruht, so trägt der Anwender die Kosten für den dem BDH entstandenen Aufwand.

 

6. Sonstige Ersatzansprüche

 

Der Bund Deutscher Heilpraktiker BDH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch bei Verzug und Unmöglichkeit - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Kardinalpflichten des Vertrages oder der Kunde wäre aus sonstigen Gründen völlig unangemessen benachteiligt. Für Schäden aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, auf positiver Vertragsverletzung oder aus Softwaremängeln, haftet der BDH nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

 

7. Datenschutz

 

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Anwenders werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beim BDH oder den mit ihm verbundenen Unternehmen verarbeitet.

 

 

8. Nebenabreden, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Warendorf.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: September 2008