Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)

Auch für  Heilpraktiker relevant

Die „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“(TRBA 250) zählen mit zu den wichtigsten Regelwerken, die Sie bei der Praxisführung berücksichtigen müssen. Sie sichern die Einhaltung gewisser Mindeststandards in Einrichtungen des Gesundheitswesens beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, und zwar in Bezug auf baulich/technische als auch organisatorische und hygienische Maßnahmen. Darüber hinaus definiert sie auch Maßstäbe in Hinblick auf Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern.

Risiken kennen und vorbeugen

Biologische Arbeitsstoffen sind Biostoffe, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Nicht immer sind wir uns im Praxisalltag der Risiken bewusst, denen unsere Patienten, Angestellten oder wir selber durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt sein können. Aber potentiell kann es bei vielen Tätigkeiten zum Kontakten damit kommen, z. B. bei Reinigungs-, Desinfektions-, Reparatur- und Wartungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten in kontaminierten Bereichen bzw. bei kontaminierten Geräten und Gegenständen.

Aber auch bei der klinischen Untersuchung der Patienten, der Abnahme von Körperflüssigkeiten und sonstigem Untersuchungsgut, z. B. Abstrichmaterial, oder bei der Wundversorgung stoßen wir auf biologische Arbeitsstoffe. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit den Vorgaben der TRBA vertraut machen.

Bluttest
© Syda Productions / Fotolia.com

Fundgrube bei Fragen zu baulichen Maßnahmen

In dem Regelwerk können Sie nachsehen, was Sie beim Umgang mit benutzten Spritzen, Kanülen oder Skalpellen berücksichtigen müssen, oder wie Sie kontaminierte Flächen ordnungsgemäß reinigen können.

Aber auch bei Fragen zu baulichen und technischen Maßnahmen finden Sie hier Antworten. Wie steht es um Toiletten für Patienten und Personal? Oder wie muss eine Händewaschplatz oder der Direktspender für Händedesinfektionsmittel angebracht sein. Brauche ich gesonderte Abfallbehältnisse für das Sammeln von spitzen oder scharfen Gegenständen? Und wie müssen diese aussehen? Um hier nur einige Beispiele anzuführen.

Hygieneplan und Händedesinfektion

Nicht weniger relevant sind die TRBA 250, wenn es um Fragen rund um Ihren Hygieneplan geht. Auch hier liefern die TRBA einen Fundus an relevanten Informationen. Als Beispiel seinen nur die Maßnahmen der hygienischen Händedesinfektion genannt.

Die TRBA 2150 finden Sie hier.

Wassertropfen
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Praxismanagement

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Das "Praxishandbuch für Heilpraktiker" von Siegfried Kämper bietet Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Praxisführung und des Praxismanagements.

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