Ärztetagsbeschluss: Homöopathie soll aus der GOÄ gestrichen werden

27.05.2024 - Der Deutsche Ärztetag will, dass Homöopathie aus der GOÄ gestrichen wird. Er fordert den Gesetzergeber dazu auf Maßnahmen zu ergreifen, dass dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann, noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet. Mit dem Beschluss verbunden ist auch die Forderung des Ärztetages, „die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel“ und die Apothekenpflicht zu beenden.

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Auf der 128. Versammlung des Ärztetags stimmen die ärztlichen Kolleg*innen mit knapper Mehrheit von 117 zu 97 Stimmen einem Antrag einer Gruppe von Ärzt*innen zu, die folgendes festgestellt bzw. gefordert hat

„DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 stellt fest, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass Homöopathie weder als Kassenleistung zur Abrechnung kommen kann noch als Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Erwähnung findet.
Die rechtliche Bewertung von Homöopathika als Arzneimittel, einhergehend mit einer Apothekenpflicht, soll beendet werden. Eine Revision der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika und der Binnen-Konsens-Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) ist erforderlich.

Diese Forderungen sind in keiner Weise gesetzlich bindend, denn für die Umsetzung der Forderung ist die Politik zuständig. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist bekanntlich kein Freund der Homöopathie. es bleibt aber abzuwarten, wie die Parlamentarier*innen auf mögliche Gesetzesanstöße von Lauterbach reagieren werden.

Auch wenn wir als Heilpraktiker*innen und Heilpraktiker nicht unmittelbar von den Forderungen betroffen sind, so könnte eine Umsetzung durchaus gravierende Folgen haben. Vor allen Dingen die Forderung, zur Aufhebung des Arzneimittelstatus und der Apothekenpflicht homöopathischer Präparate wäre ausgesprochen problematisch. Wir erklären uns daher solidarisch mit den ärztlichen Kolleg*innen und werden alles tun und uns weiterhin für die Homöopathie einsetzen.

Der Beschlussantrag inklusive Abstimmungsergebnis ist hier zu finden.

Weitere Infos finden Sie hier und hier.

Die Stellungnahmen des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte können Sie hier lesen.