Am Mittwoch, den 10. April 2019, fand eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag statt zum Entwurf des „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/8753. BDH-Vizepräsident Siegfried Kämper war als Sachverständiger geladen und war der einzige Vertreter der Heilpraktiker, der zum Gesetzesentwurf gehört wurde. (Liste der Sachverständigen). Schon im Vorfeld der Anhörung hat der BDH seine Stellungnahme eingereicht.
Eigenbluttherapie möglicherweise unbeabsichtigt betroffen
Der neue Gesetzesentwurf des GSAV beinhaltet einige Änderungen, von denen Heilpraktiker betroffen sind. So sieht das Gesetz vor, dass Heilpraktiker künftig für die Herstellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Erlaubnis brauchen. Diese Änderung ist eine Reaktion der Regierung auf die Vorfälle in Brüggen-Bracht. Außerdem soll die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen künftig verboten sein. Der BDH begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, der für mehr Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit sorgen will.