BfR aktualisiert Höchstmengenvorschläge für Nahrungsergänzungsmittel

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Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und angereicherten Lebensmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund hat das BfR seine bisherigen Höchstmengenvorschläge geprüft und auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Sie sollen dem Risikomanagement als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

Die BfR-Empfehlungen zielen darauf ab, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel so zu beschränken, dass durch den Konsum der Produkte signifikante zusätzliche Nährstoffaufnahmen möglich sind und zugleich die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen geschützt wird.

Die Höchstmengen wurden unter Berücksichtigung von drei wesentlichen Parametern abgeleitet: den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren Tageshöchstmengen (Tolerable Upper Intake Level, kurz UL), den Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche Ernährung sowie den jeweiligen Zufuhrreferenzwerten (Dietary Reference Values, kurz DRV). Im ersten Schritt der Ableitung der für NEM und angereicherte Lebensmittel empfohlenen Höchstmengen wurde vom BfR die Differenz aus dem UL und der Nährstoffzufuhr von Hochverzehrerinnen und -verzehrern aus der üblichen Ernährung gebildet.

Um sicherzustellen, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr von NEM oder angereicherten Lebensmitteln nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche sehr unwahrscheinlich sind, wurde bei der Höchstmengenableitung für NEM die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen als Bezugsgruppe gewählt. Zusätzlich wurde bei nahezu jedem Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet. Damit soll wissenschaftlichen Unsicherheiten und einer möglichen Mehrfachexposition durch die Einnahme unterschiedlicher NEM Rechnung getragen werden. Bei der Höchstmengenableitung für angereicherte Lebensmittel wurden auch die ULs und das Ernährungsverhalten jüngerer Kinder berücksichtigt.

Bei einem Teil der Höchstmengen für NEM empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen ggf. Anpassungen der Höchstmengen erforderlich werden können.

BfR-Stellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen:

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung