Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle ein, so das Bundesgesundheitsministerium in der Ausschreibung. Das Ministerium habe jedoch wahrgenommen, dass trotz der erst jüngst ergriffenen Maßnahmen, wie die verbindlichen Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung, der Berufsstand „im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum“ steht. Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sähe daher vor, das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit“ zu überprüfen.
Der Ausschreibung zufolge ist die Rechtslage komplex, zumal auch der Begriff der Heilkunde, der im Heilpraktikergesetz definiert wird, schwierig abzugrenzen sei. Das Rechtsgutachten soll nun Klarheit bringen, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Fall einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte. Konkret soll u.a. geklärt werden, ob der Heilpraktikerberuf beispielsweise als „Heilberuf“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz geregelt werden könnte, ob sich eine einheitliche Heilpraktikerausbildung an der Ausbildung von Ärzten orientieren soll und ob Heilpraktiker*innen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung weiterer Krankheiten ausgeschlossen werden können. Auch die Abschaffung des Heilpraktikerberufs soll als Option beleuchtet werden, wobei dies in Bezug auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich problematisch sein dürfte. Im Fokus steht auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis, deren juristische Besonderheit (basiert auf höchstrichterlicher Rechtsprechung) ebenfalls bewertet werden soll.
BDH engagiert sich!
Der Bund Deutscher Heilpraktiker ist schon seit längerem im regen Austausch mit den Gesundheitsministerien und gesundheitspolitischen Sprechern der Parteien. Er wird sich bei allen Vorhaben in Bezug auf die HP-Rechtsprechung und Gesetzgebung weiterhin einbringen und als Ansprechpartner fungieren. Wir sehen hier gute Chancen, aktiv den Prozess mitzugestalten, zumal wir zu relevanten Themen bereits Konzepte erarbeitet haben bzw. bereits umsetzen, und diese auch einigen einflussreichen Politikern schon vorliegen. Gerne werden wir auch in dem künftigen Sachverständigenausschuss unsere Expertise einbringen.