Bundesgesundheitsministerium gibt Rechtsgutachten zum Heilpraktikerberuf in Auftrag

05.11.2019 - Das Bundesgesundheitsministerium hat am 30.10.2019 ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben, das mögliche Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker beurteilen soll. Der Bund Deutscher Heilpraktiker wird sich gemeinsam mit den Verbänden der „Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ dafür einsetzen, dass unser Berufsstand erhalten bleiben wird.

Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle ein, so das Bundesgesundheitsministerium in der Ausschreibung. Das Ministerium habe jedoch wahrgenommen, dass trotz der erst jüngst ergriffenen Maßnahmen, wie die verbindlichen Leitlinien zur Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung, der Berufsstand „im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum“ steht. Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sähe daher vor, das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit“ zu überprüfen.

Der Ausschreibung zufolge ist die Rechtslage komplex, zumal auch der Begriff der Heilkunde, der im Heilpraktikergesetz definiert wird, schwierig abzugrenzen sei. Das Rechtsgutachten soll nun Klarheit bringen, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber im Fall einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte. Konkret soll u.a. geklärt werden, ob der Heilpraktikerberuf beispielsweise als „Heilberuf“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz geregelt werden könnte, ob sich eine einheitliche Heilpraktikerausbildung an der Ausbildung von Ärzten orientieren soll und ob Heilpraktiker*innen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung weiterer Krankheiten ausgeschlossen werden können. Auch die Abschaffung des Heilpraktikerberufs soll als Option beleuchtet werden, wobei dies in Bezug auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich problematisch sein dürfte. Im Fokus steht auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis, deren juristische Besonderheit (basiert auf höchstrichterlicher Rechtsprechung) ebenfalls bewertet werden soll.

BDH engagiert sich!

Der Bund Deutscher Heilpraktiker ist schon seit längerem im regen Austausch mit den Gesundheitsministerien und gesundheitspolitischen Sprechern der Parteien. Er wird sich bei allen Vorhaben in Bezug auf die HP-Rechtsprechung und Gesetzgebung weiterhin einbringen und als Ansprechpartner fungieren. Wir sehen hier gute Chancen, aktiv den Prozess mitzugestalten, zumal wir zu relevanten Themen bereits Konzepte erarbeitet haben bzw. bereits umsetzen, und diese auch einigen einflussreichen Politikern schon vorliegen. Gerne werden wir auch in dem künftigen Sachverständigenausschuss unsere Expertise einbringen.

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Gemeinsam mit dem Netzwerk der „Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“

Natürlich sehen wir die derzeitigen Entwicklungen auch mit Besorgnis, zumal viele Angriffe in den Medien oder in Kritikerbewegungen gegen unseren Beruf eine gebotene Sachkenntnis und auch Fairness vermissen lassen. Dennoch sehen wir das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht auch als eine Chance, die leidige Diskussion um unseren Berufsstand final zu beenden, klare gesetzliche Vorgaben zu erhalten und damit unseren Beruf zu sichern und zu erhalten. Wir werden gemeinsam mit den anderen Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz alles dafür tun, dass unser Berufsstand erhalten bleibt.

Weiterführende Informationen

Mit einem Klick auf den Button unten finden Sie die Leistungsbeschreibung für die Beauftragung des Rechtsgutachtens, die die wichtigen Eckpunkte auflistet und zeigt, welche Themenschwerpunkte berücksichtigen werden sollen.