Wir hatten bereits berichtet, dass das MTA-Reformgesetz mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen für Heilpraktiker*innen in Hinblick auf Laborleistungen reformiert werden soll. Der Bundestag beriet nun am 25. November im Rahmen seiner 194. Sitzung den Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz). Der BDH und andere Heilpraktikerverbände hatten sich in den letzten Wochen massiv dafür eingesetzt, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden und dazu Kontakt zu einer Vielzahl von Abgeordneten gesucht. Nun zeigt sich, dass die Anliegen der Heilpraktiker in einigen Parteien aufgegriffen wurden.
Alexander Krauß fordert Beibehaltung der Laborleistungen durch Heilpraktiker
So sprach sich Alexander Krauß (CDU/CSU) eindeutig dafür aus, dass Heilpraktiker auch weiterhin Laborleistungen durchführen oder delegieren dürfen. Zum MTA-Reformgesetz sagt er: „Ich finde, diese Regelung wäre nicht im Sinne der Patienten; denn eine Labordiagnostik dient der Abklärung von Erkrankungen. Dafür ist sie sehr hilfreich. Wir haben in den vergangenen Jahren, glaube ich, auch sehr viele gute Erfahrungen damit gemacht, dass Heilpraktiker ihre Arbeit darauf ausgerichtet haben, was die Laborbefunde zeigen. Insofern, finde ich, sollten wir diese Regelung streichen, weil sie nicht dem Patientennutzen dient.“ Die Aufzeichnung der Rede von Alexander Krauß finden Sie hier.
Auch die Abgeordnete Bettina Müller von der SPD mahnt an, dass die Berechtigungen zur Beauftragung von Labordienstleistungen in Bezug auf Heilpraktiker noch einmal dringend diskutiert werden müssten (Aufzeichnung der Rede).