Bundestag berät über MTA-Reformgesetz und Laborleistungen für Heilpraktiker

01.12.2020 - Am 25. November 2020 fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs des MTA-Reformgesetzes im Bundestag statt. Im Laufe der Diskussion sprachen sich Politiker verschiedener Parteien dafür aus, Heilpraktikern weiterhin die Laborleistungen zu ermöglichen. Alexander Krauß von der CDU/CSU-Fraktion bekannte sich dabei öffentlich zum Berufsstand.

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Wir hatten bereits berichtet, dass das MTA-Reformgesetz mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen für Heilpraktiker*innen in Hinblick auf Laborleistungen reformiert werden soll. Der Bundestag beriet nun am 25. November im Rahmen seiner 194. Sitzung den Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz). Der BDH und andere Heilpraktikerverbände hatten sich in den letzten Wochen massiv dafür eingesetzt, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden und dazu Kontakt zu einer Vielzahl von Abgeordneten gesucht. Nun zeigt sich, dass die Anliegen der Heilpraktiker in einigen Parteien aufgegriffen wurden.

Alexander Krauß fordert Beibehaltung der Laborleistungen durch Heilpraktiker

So sprach sich Alexander Krauß (CDU/CSU) eindeutig dafür aus, dass Heilpraktiker auch weiterhin Laborleistungen durchführen oder delegieren dürfen. Zum MTA-Reformgesetz sagt er: „Ich finde, diese Regelung wäre nicht im Sinne der Patienten; denn eine Labordiagnostik dient der Abklärung von Erkrankungen. Dafür ist sie sehr hilfreich. Wir haben in den vergangenen Jahren, glaube ich, auch sehr viele gute Erfahrungen damit gemacht, dass Heilpraktiker ihre Arbeit darauf ausgerichtet haben, was die Laborbefunde zeigen. Insofern, finde ich, sollten wir diese Regelung streichen, weil sie nicht dem Patientennutzen dient.“ Die Aufzeichnung der Rede von Alexander Krauß finden Sie hier.

Auch die Abgeordnete Bettina Müller von der SPD mahnt an, dass die Berechtigungen zur Beauftragung von Labordienstleistungen in Bezug auf Heilpraktiker noch einmal dringend diskutiert werden müssten (Aufzeichnung der Rede).

Harald Weinberg fordert Diskussion unter Einbeziehung der Heilpraktiker

Der Abgeordnete Harald Weinberg von DIE LINKE geht darüber hinaus und wirft der Bundesregierung vor, den Heilpraktikerberuf durch die Hintertür abschaffen zu wollen: „Ich werde inzwischen den Verdacht nicht los, dass die Bundesregierung oder die sie tragende Koalition sich um eine gesetzliche Befassung mit dem Bereich der Heilpraktiker herumdrückt, aber mit einer Reihe von Einzelregelungen, die eher in sachfremden Gesetzen enthalten sind, dem Bereich per Salamitaktik den Garaus machen möchte.“

Er sei persönlich dafür, dass der Beruf gesetzlich ordentlich geregelt werden muss. Das gäbe sicher Diskussionen, aber: „Eine solche schwierige und kontroverse Diskussion unter Einbeziehung der Betroffenen und der Öffentlichkeit wäre immerhin fair und angemessen“. Die Taktik, dem Bereich der Heilpraxis schrittweise und unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit das Wasser abzugraben, sei aus Sicht DER LINKEN inakzeptabel, so Weinberg. Die bisherigen Laborleistungen müssten Heilpraktikern weiterhin offenstehen und DIE LINKE fordere, zeitnah eine umfassende Reform des Heilpraktikergesetzes vorzulegen (Aufzeichnung der Rede).

Wir bleiben dran!

Der BDH wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Thema bei den Abgeordneten auf der Tagesordnung bleibt und die angemahnte Diskussion mit den Betroffenen nicht im Sande verläuft. So haben wir die Einladung eines Sachverständigen aus unseren Berufsreihen vorgeschlagen.

Das vollständige Protokoll der Sitzung finden Sie hier (ab S. 24528)

Die Redebeiträge finden Sie in der Mediathek des Bundestags.