BVerwG: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik grundsätzlich möglich

22.07.2026 - Eine Heilpraktikererlaubnis kann beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik grundsätzlich erteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Zwei Physiotherapeuten haben vor dem BVerwG eine neue Entscheidung über ihren Antrag auf eine auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkte Heilpraktikererlaubnis erstritten. Diese war ihnen zuvor zu Unrecht versagt worden, entschieden die Leipziger Richter:innen. Was sagen BDH und ACON zu dem Urteil und seinen Konsequenzen?

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Der Hintergrund

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Heilpraktikererlaubnis, die auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt ist, grundsätzlich erteilt werden kann. Das Gericht sieht die Chiropraktik als hinreichend abgrenzbares und eigenständiges Tätigkeitsfeld an. Eine automatische Erlaubniserteilung kommt jedoch nicht in Betracht: Antragsteller müssen ihre fachlichen Kenntnisse in einer behördlichen Kenntnisüberprüfung nachweisen. Mit den Urteilen stärkt das BVerwG die Möglichkeit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik und setzt zugleich Anforderungen an deren Erteilung.

Die Kläger sind als Physiotherapeuten tätig, ein Kläger in Bayern (3 C 9.24), der andere in Baden-Württemberg (3 C 10.24). Sie besitzen jeweils eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis.

Bayerisches Urteil

Im bayerischen Verfahren hatte die zuständige Behörde den Antrag des Physiotherapeuten auf eine auf Chiropraktik beschränkte Heilpraktikererlaubnis (sog. sektorale Heilpraktikererlaubnis) abgelehnt. Der Mann wollte die Erlaubnis ohne zusätzliche Kenntnisüberprüfung erhalten. Zwar gab ihm das Verwaltungsgericht München zunächst recht, doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob diese Entscheidung wieder auf. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die sektorale Heilpraktikererlaubnis nicht erteilt werden könne, weil hinsichtlich der Chiropraktik weder im Hinblick auf die zu behandelnden Krankheitsbilder noch hinsichtlich der anzuwendenden Behandlungstechniken ein fest umrissenes, abgrenzbares Berufsbild bestehe.

Auf die Revision des Klägers änderte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs teilweise und verpflichtete das beklagte Land, über den Antrag auf Erteilung einer auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkten Heilpraktikererlaubnis erneut zu entscheiden. Das Gericht stellte fest, dass die Chiropraktik hinreichend abgrenzbar und ausdifferenziert sei; insoweit bestehe ein fest umrissenes Berufsbild. Zwar seien Ausbildung und Tätigkeit im Bereich der Chiropraktik gesetzlich nicht geregelt, aus den WHO-Richtlinien zu Mindestanforderungen an das Studium und zur Sicherheit in der Chiropraktik aus dem Jahr 2006 ergäben sich jedoch hinreichend abgrenzbare Behandlungsfelder und Behandlungsmethoden. Diese stimmten im Wesentlichen mit den Tätigkeitsbeschreibungen deutscher Berufsverbände und den Inhalten eines Studiengangs an einer staatlich anerkannten privaten Universität in der Bundesrepublik überein.

Der Kläger kann jedoch die Erteilung der begehrten beschränkten Heilpraktikererlaubnis nicht ohne Kenntnisüberprüfung durch die zuständige Behörde verlangen, sondern muss sich vielmehr einer auf die Tätigkeit auf dem Gebiet der Chiropraktik bezogenen Kenntnisüberprüfung unterziehen.

Urteil in Bayern

Auch im Verfahren aus Baden-Württemberg hatte ein Physiotherapeut eine auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragt. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht Freiburg verpflichtete das Land daraufhin, den Antrag nach einer Kenntnisüberprüfung erneut zu prüfen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Klage zunächst ab. Nach einer Revision des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. Februar 2021 (BVerwG 3 C 17.19) die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück an den Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dieser entschied anschließend erneut und bestätigte, dass die Chiropraktik nach einer wertenden Gesamtbetrachtung auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ein ausreichend klar abgegrenztes und eigenständiges Tätigkeitsfeld darstellt. Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Landes wies das Bundesverwaltungsgericht zurück. Die Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass die Chiropraktik hinreichend abgrenzbar und ausdifferenziert sei, sodass eine Heilpraktikererlaubnis auf dieses Gebiet beschränkt werden könne, sei nicht zu beanstanden.

 

Urteile

BVerwG 3 C 9.24 – Urteil vom 09. Juli 2026
Vorinstanzen:
VG München, VG M 27 K 17.693 – Urteil vom 18. Januar 2018 –
VGH München, VGH 21 B 19.2105 – Urteil vom 23. November 2023

BVerwG 3 C 10.24 – Urteil vom 09. Juli 2026
Vorinstanzen:
VG Freiburg, VG 5 K 1027/16 – Urteil vom 15. Mai 2018 –
VGH Mannheim, VGH 9 S 1836/21 – Urteil vom 14. Juni 2023 Quelle: Bundesverwaltungsgerichts

Reaktionen auf das Urteil – Was sagen BDH und ACON?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik sorgt für unterschiedliche Reaktionen. Während Befürworter darin einen Schritt zu mehr Rechtssicherheit und klaren Qualitätsstandards sehen, warnen Kritiker vor einer weiteren Aufspaltung der Heilkunde und möglichen Risiken für die Patientensicherheit. Wir haben Vertreter von BDH und ACON nach ihrer Einschätzung der Folgen der Entscheidungen gefragt und wollten wissen, welche Anforderungen an die Ausbildung sie sehen und welche Qualifikationen für eine eigenverantwortliche chiropraktische Behandlung erforderlich sind.

Interview zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und zur Einführung des sektoralen Heilpraktikers Chiropraktik

Für die ACON hat Christian Peters, 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie e.V. (ACON,) unsere Fragen beantwortet, für den BDH haben sich Christian Blumbach, Präsident des BDH, und Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, geäußert.

Frage: Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sektoralen Heilpraktiker Chiropraktik?

Antwort Christian Peters
Das Urteil schafft zunächst Rechtssicherheit. Es erkennt an, dass die Chiropraktik ein eigenständiges Tätigkeitsfeld mit besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten darstellt. Gleichzeitig verdeutlicht die Entscheidung aber auch, dass die Ausübung chiropraktischer Techniken eine fundierte Ausbildung und eine klare rechtliche Grundlage benötigt. Für Patient:innen ist es wichtig zu wissen, wer qualifiziert chiropraktisch tätig werden darf und welche Kompetenzen dahinterstehen.

Frage: Warum sehen Sie die Einführung eines sektoralen Heilpraktikers für Chiropraktik eher kritisch?

Antwort Christian Blumbach
Den sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie halte ich für nachvollziehbar, da es eine vergleichbare Trennung auch in der klassischen Medizin gibt und die Risiken in diesem Bereich ausreichend kontrolliert werden können. Ein Patient mit den Symptomen eines Nierentumors würde sich in der Regel nicht an einen Heilpraktiker für Psychotherapie wenden. Bei Beschwerden des Bewegungsapparates ist die Situation jedoch anders: Rücken- oder Nackenschmerzen können auch auf ernsthafte Erkrankungen hinweisen. Wer chiropraktisch tätig ist, muss daher erkennen können, wann solche Warnzeichen vorliegen, und Patient.innen gegebenenfalls an einen Arzt oder eine Ärztin weiterleiten. Genau diese Fähigkeit ist ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Heilpraktikerüberprüfung.

Antwort Siegfried Kämper
Aus meiner Sicht hat sich das bestehende System bewährt. Seit mehr als 80 Jahren gibt es den Heilpraktikerberuf als „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ neben dem ärztlichen Beruf. Wer einen Heilpraktiker aufsucht, erwartet zu Recht, kompetent untersucht, beraten und behandelt zu werden. Dazu gehört auch, die eigenen fachlichen Grenzen zu kennen und Patienten an eine Kollegin, einen Kollegen oder einen Arzt zu verweisen, wenn die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichen.

Die einzige sinnvolle Aufteilung der Heilpraktikererlaubnis sehe auch ich im Bereich der Psychotherapie, weil sich dieses Tätigkeitsfeld klar abgrenzen lässt. Eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Chiropraktik würde dagegen voraussetzen, dass Patient:innen bereits vor der Behandlung sicher einschätzen können, dass ihre Beschwerden ausschließlich chiropraktisch behandelt werden können.

Frage: Kritiker sehen in weiteren sektoralen Heilpraktikererlaubnissen eine zunehmende Zersplitterung der Heilkunde. Teilen Sie diese Sorge?

Antwort Christian Peters
Ja, diese Sorge teile ich durchaus. Die Heilkunde wird in Deutschland immer stärker in einzelne Teilbereiche aufgespalten. Das birgt die Gefahr, dass Patient:innen den Überblick verlieren und unterschiedliche Qualifikationsniveaus nicht mehr erkennen können. Gleichzeitig müssen wir die Realität anerkennen: Chiropraktik wird nachgefragt und findet längst statt – sowohl in Praxen als auch über soziale Medien. Deshalb brauchen wir keine Grauzonen, sondern sichere, nachvollziehbare und qualitätsgesicherte Zugangswege.

Frage: Ist eine ausschließlich auf die Chiropraktik ausgerichtete Ausbildung ausreichend, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten?

Antwort Christian Blumbach
Aus meiner Sicht reicht eine auf die Chiropraktik beschränkte Ausbildung nicht aus. Chiropraktiker müssen nicht nur Funktionsstörungen des Bewegungsapparates erkennen, sondern auch andere Erkrankungen ausschließen können, die ähnliche Beschwerden verursachen. Dazu zählen beispielsweise Tumorerkrankungen, Infektionen, neurologische Erkrankungen oder internistische Ursachen. Die Heilpraktikerüberprüfung soll genau diese Fähigkeit sicherstellen und dieser Gefahrenabwehr dienen: Behandler müssen erkennen können, wann eine chiropraktische Behandlung nicht angezeigt ist und stattdessen eine ärztliche Abklärung notwendig wird.

Frage: Warum ist gerade in der Chiropraktik die Patientensicherheit so wichtig?

Antwort Christian Peters
Chiropraktische Techniken wirken direkt auf den Bewegungsapparat und teilweise auch auf sensible anatomische Strukturen. Deshalb müssen Indikationen, Kontraindikationen und mögliche Risiken sicher erkannt werden. In Zeiten von Social Media sehen wir immer häufiger sogenannte „Medfluencer“, die spektakuläre Manipulationstechniken aus dem Ausland zeigen und damit den Eindruck vermitteln, Chiropraktik bestehe aus wenigen Handgriffen. Das Gegenteil ist der Fall. Hinter einer verantwortungsvollen chiropraktischen Behandlung stehen eine fundierte Diagnostik, ein hohes Maß an klinischer Erfahrung und die Fähigkeit, Risiken richtig einzuschätzen. Patientensicherheit beginnt mit guter Ausbildung.

Frage: Welche Rolle spielt dabei die Ausbildung?

Antwort Christian Peters
Eine hochwertige Aus- und Weiterbildung ist der Schlüssel zu einer sicheren Patientenversorgung. Chiropraktik lässt sich nicht in einem Wochenendkurs erlernen. Es braucht strukturierte Curricula, praktische Supervision und die Vermittlung fundierter Kenntnisse in Anatomie, Pathologie, Differentialdiagnostik und klinischer Entscheidungsfindung. Einrichtungen wie die ACON stehen seit vielen Jahren für diesen Qualitätsanspruch. Unser Ziel ist es, Therapeut:innen auszubilden, die nicht nur Techniken beherrschen, sondern verantwortungsvoll und patientenzentriert handeln.

Frage: Häufig wird angeführt, dass Physiotherapeuten bereits über eine fundierte Ausbildung verfügen. Warum reicht diese Ihrer Ansicht nach dennoch nicht aus?

Antwort Christian Blumbach
Physiotherapeuten verfügen zweifellos über eine fundierte Ausbildung im Bereich des Bewegungsapparates. Diese umfasst jedoch in der Regel nicht die gesamte Bandbreite der medizinischen Differentialdiagnostik. Bereiche wie Infektionskrankheiten, Tropenerkrankungen, psychiatrische Erkrankungen oder eine umfassende Pharmakologie werden in der Ausbildung meist weniger vertieft als in der Heilpraktikerausbildung oder fehlen vollständig. Dieses breite medizinische Wissen ist jedoch erforderlich, um mögliche Risiken zu erkennen, ernsthafte Erkrankungen auszuschließen und Patient:innen gegebenenfalls an einen Arzt oder eine Ärztin weiterzuleiten.

Frage: Was spricht dafür, an der bisherigen Heilpraktikerüberprüfung festzuhalten?

Antwort Christian Blumbach
Die Heilpraktikerüberprüfung hat den Zweck, die Patientensicherheit zu gewährleisten. Sie ist keine Fachprüfung für eine bestimmte Therapieform, sondern überprüft, ob ein Behandler gesundheitliche Risiken erkennt und verantwortungsvoll handelt. Dass dieses System funktioniert, zeigen sowohl empirische Gutachten als auch die Daten der Haftpflichtversicherer, die seit Jahren eine geringe Schadensquote belegen. Jede Vereinfachung oder Beschränkung der Überprüfung zugunsten einer einzelnen Therapierichtung würde aus meiner Sicht den Patientenschutz schwächen. Deshalb sollte auch ein Chiropraktiker weiterhin die vollständige Heilpraktikerausbildung und -überprüfung absolvieren, bevor er eigenverantwortlich Patient:innen ohne ärztliche Verordnung behandelt.

Frage: Gibt es bereits so viele ausschließlich chiropraktisch tätige Heilpraktiker, dass ein eigenständiger Berufsbereich gerechtfertigt wäre?

Antwort Siegfried Kämper
Nein. Zunächst wäre aus meiner Sicht eine Bestandsaufnahme sinnvoll. Nach meinem Kenntnisstand gibt es deutlich mehr Heilpraktiker:innen mit einer fundierten Ausbildung in Chiropraktik, die diese Behandlung mit anderen naturheilkundlichen Verfahren kombinieren, statt nur chiropraktisch zu arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Schröpfkopfbehandlungen, Quaddelbehandlungen, Neuraltherapie sowie Homöopathie und Pflanzenheilkunde.
Eine sektorale Heilpraktikererlaubnis – wie sie etwa für die Physiotherapie besteht – würde Chiropraktiker auf dieses eine Verfahren beschränken. Nach meiner Einschätzung wäre das für viele Patient:innen nachteilig, da sie von einer Kombination verschiedener Behandlungsmethoden profitieren können.

Fazit

Das Urteil sollte nicht als Einladung zu einer weiteren Zersplitterung der Heilkunde verstanden werden, sondern als Auftrag, klare Qualitätsstandards und sichere Zugangswege zur Chiropraktik zu schaffen. Wer chiropraktisch behandelt, trägt eine hohe Verantwortung. Diese Verantwortung verlangt eine fundierte Ausbildung, kontinuierliche Fortbildung und ein klares Bekenntnis zur Patientensicherheit.