Branchenportale können gut und nützlich sein, wenn Verbraucher*innen sich schnell über Anbieter von Waren und Dienstleistungen informieren wollen. Allerdings ist die Zahl der seriösen Portale gegenüber den Portalen, die nur entstehen, um über teils deutlich kriminelle Mittel Anbieter zur Kasse zu bitten, sehr klein. Und immer wieder fallen auch Heilpraktiker*innen auf die unseriöse Masche rein.
Da werden gerne Mails verschickt, mit der Bitte, die Texte der Eintragungen zu lesen und gegebenenfalls zu korrigieren. Wenn man nicht genau aufpasst, hat man so nebenbei einen mindestens 4-stelligen Werbevertrag abgeschlossen, oft mit Laufzeiten über mehrere Jahre. Oder es wird behauptet, man sei bisher kostenfrei eingetragen worden und es sei an der Zeit, eine rechtswirksame Order auf den Weg zu bringen. Das wird dann oft telefonisch erledigt. Es wird eine Unzahl von Fragen gestellt, die alle das Ziel haben, ein Ja als Antwort zu erhalten. Nur die Fragen, die dann als Beweismittel für eine telefonische Order sogar Gerichten vorgespielt werden, sind merkwürdigerweise ganz andere, als sie der geprellte „Kunde“ in Erinnerung hat. Mit dieser Masche arbeiten viele unlautere Unternehmen in diesem Bereich.
Wie erkennen Sie die potenziellen Betrüger? Und was können Sie tun, um Ärger vorzubeugen? Zunächst einmal, sollten Sie sich nie auf ein Telefonat einlassen. Die stereotype Antwort bei telefonischen Kontaktaufnahmen lautet: „Tragen Sie Ihr Anliegen schriftlich vor.“ Und dann auflegen.
Bei schriftlichen Kontakten recherchieren Sie, wo der Portalbetreiber ansässig ist. Wenn das im Ausland ist, gerne als Briefkastenfirmen auf exotischen Inseln oder neuerdings auch in östlichen EU-Staaten oder EU-Anwärtern ohne etablierte Rechtskommunikation mit deutschen Behörden, ist schon äußerste Vorsicht geboten. Schauen Sie sich das jeweilige Portal an und prüfen Sie, ob es ein Impressum hat. Das ist zwingend erforderlich. Checken Sie im Zweifel die Adresse des Anbieters; Sie werden staunen, das garantiere ich Ihnen. Zunehmend beobachten wir, dass diese Portale von guten, gepflegten Browsern mit Sicherheitseinstellungen, wie z. B. Firefox, überhaupt nicht geöffnet werden: Das gilt als ein sicheres KO-Kriterium.
Und sollten Sie bereits einen Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt haben, sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie eine Rechnung oder sogar schon Schreiben eines Inkassobüros erhalten. Auch die haben ihren Sitz gerne im Ausland. Dann wird es Zeit, einen Anwalt zu bemühen. BDH Mitglieder können sich dann gerne auch an den Verfasser dieser Meldung, den Justitiar Heinz-Georg Bramhoff wenden. Frei nach Verona Pooth: „Da werden Sie geholfen!“
Hein-Georg Bramhoff