Infusionstherapie ist kein Wellnessangebot. Sobald eine Infusion gelegt wird, bewegt man sich im Kernbereich eines invasiven Heilkundeverfahrens. Das bedeutet: Eine sorgfältige Anamnese, eine klare medizinische Indikation und eine umfassende Risiko-Nutzen-Abwägung sind nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig. Dieser Grundsatz ergibt sich nicht aus irgendeiner Stimmungslage, sondern aus der rechtlichen Pflicht des Heilpraktikers, Gefahren für Patienten zuverlässig auszuschließen (§ 1 Abs. 1 HeilprG i. V. m. gefestigter Rechtsprechung zur Sorgfaltspflicht).
Blindinfusionen – egal ob „Katerinfusionen“, „Aminobooster“, „Anti-Stress-Cocktails“ oder welche Marketingnamen auch immer verwendet werden – widersprechen diesem Grundsatz fundamental. Sie suggerieren Harmlosigkeit, wo in Wahrheit eine Vielzahl potenzieller Risiken bestehen: Elektrolytverschiebungen, Herz-Kreislauf-Komplikationen, Unverträglichkeiten, Interaktionen mit Medikamenten oder bestehende Vorerkrankungen. Ohne vorherige diagnostische Abklärung kann kein Heilpraktiker rechtssicher einschätzen, ob die Infusion für den jeweiligen Patienten geeignet, notwendig oder überhaupt verantwortbar ist.
Berufsrechtlich gehört es zur grundlegenden Sorgfalt, dass Heilpraktiker*innen vor einer Infusion:
- eine vollständige Erstanamnese durchführen,
- Kontraindikationen systematisch prüfen,
- medizinische Alternativen abwägen,
- dokumentieren, warum die Infusion in diesem Einzelfall indiziert ist,
- und auf Basis dieser Datenlage eine fundierte Entscheidung treffen.
Alles andere verstößt gegen die Berufspflichten, widerspricht der ständigen Rechtsprechung zum „Gefahrenabwehrcharakter“ des Heilpraktikerberufs und kann im Ernstfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben – zivilrechtlich wie auch ordnungsrechtlich.
Der Heilpraktikerberuf lebt seit Jahrzehnten von Gründlichkeit, von Handwerksehre, von einer Medizin, die den Menschen ernst nimmt. Schnellinfusionen „auf Wunsch“ ohne fundierte Diagnostik haben darin keinen Platz. Wer Infusionstherapie anbietet, muss sie fachlich sauber, risikobewusst und nach den Maßstäben der klassischen Naturheilkunde integrieren. Genau das schützt Patient*innen – und den gesamten Berufsstand.
HP Roland Tennie
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