Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das lange erwartete Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Ziel der Studie war es, erstmals eine bundesweite, möglichst belastbare und repräsentative Daten- und Faktenbasis zum Heilpraktikerberuf in Deutschland zu schaffen.
Es sollten „systematisch Informationen über verschiedene Themenbereiche wie Ausbildung, Weiterbildung, Haftpflichtversicherung, Verbändezugehörigkeit im Zusammenhang mit Personen, die eine Heilpraktikererlaubnis oder eine sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie oder der Physiotherapie besitzen, gesammelt werden“. Die erhobenen Daten wurden dann hinsichtlich möglicher Zusammenhänge analysiert.
Die wichtigsten Fakten für Sie auf einen Blick
- Start der Datenerhebung: Dezember 2023
- Methoden: Online-Befragungen, Recherchen und Interviews
- Durchführendes Institut: in vivo GmbH
- Übergabe an das BMG: 8. November 2024
- Umfang des Gutachtens: 334 Seiten
- Veröffentlichung: Ende 2025
Dass zwischen Abgabe und Veröffentlichung mehr als ein Jahr lag, dürfte auch politischen Umständen geschuldet sein: dem Ende der Großen Koalition, Neuwahlen, einem neu besetzten Gesundheitsministerium und veränderten Zuständigkeiten innerhalb der Referate.
Das Gutachten liegt nun vor und wird von den Verbänden sorgfältig ausgewertet und inhaltlich eingeordnet. Lesen Sie hier einen ersten Überblick.
Was sagt das BMG – und was bedeutet das?
In seiner offiziellen Einordnung betont das Bundesgesundheitsministerium die besondere Stellung des Heilpraktikergesetzes im deutschen Gesundheitswesen. Es regelt, dass ausschließlich Ärzt*innen sowie Heilpraktiker*innen die Heilkunde ausüben dürfen und es enthält als einziges Gesetz die Legaldefinition des Heilkundebegriffs. Zugleich stellt das BMG fest, dass das Heilpraktikergesetz keine klassische Ausbildung oder staatliche Prüfung vorsieht. Die Heilpraktikererlaubnis wird – für uns bekanntermaßen – vielmehr dann erteilt, wenn im Rahmen einer amtsärztlichen Überprüfung festgestellt wird, dass von der antragstellenden Person keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patient*innen ausgeht.
Zentrale Aussage des Gutachtens zur Rolle der Heilpraktiker*innen
Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens wird im Gutachten wie folgt zusammengefasst:
„Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).14“ (Seite 282).
Diese Passage ist für die politische Diskussion von erheblicher Bedeutung: Sie bestätigt, dass Heilpraktiker*innen in der Versorgung tatsächlich eine wichtige Rolle spielen, den ärztlichen Bereich sinnvoll ergänzen und im ambulanten Alltag vielfach mit Ärzt*innen zusammenarbeiten – auch wenn rechtliche Vorgaben diese Zusammenarbeit bislang erschweren.
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