Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerberuf veröffentlicht

15.12.2025 - 334 Seiten, viele Daten - Das Empirische Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist veröffentlicht. Mittendrin ein klares Signal: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker stellen eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung dar. Einen ersten Überblick und warum Ihre Beteiligung so wichtig war, lesen Sie hier.

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das lange erwartete Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht. Ziel der Studie war es, erstmals eine bundesweite, möglichst belastbare und repräsentative Daten- und Faktenbasis zum Heilpraktikerberuf in Deutschland zu schaffen.

Es sollten „systematisch Informationen über verschiedene Themenbereiche wie Ausbildung, Weiterbildung, Haftpflichtversicherung, Verbändezugehörigkeit im Zusammenhang mit Personen, die eine Heilpraktikererlaubnis oder eine sektorale Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie oder der Physiotherapie besitzen, gesammelt werden“. Die erhobenen Daten wurden dann hinsichtlich möglicher Zusammenhänge analysiert.

Die wichtigsten Fakten für Sie auf einen Blick

  • Start der Datenerhebung: Dezember 2023
  • Methoden: Online-Befragungen, Recherchen und Interviews
  • Durchführendes Institut: in vivo GmbH
  • Übergabe an das BMG: 8. November 2024
  • Umfang des Gutachtens: 334 Seiten
  • Veröffentlichung: Ende 2025

Dass zwischen Abgabe und Veröffentlichung mehr als ein Jahr lag, dürfte auch politischen Umständen geschuldet sein: dem Ende der Großen Koalition, Neuwahlen, einem neu besetzten Gesundheitsministerium und veränderten Zuständigkeiten innerhalb der Referate.
Das Gutachten liegt nun vor und wird von den Verbänden sorgfältig ausgewertet und inhaltlich eingeordnet. Lesen Sie hier einen ersten Überblick.

Was sagt das BMG – und was bedeutet das?

In seiner offiziellen Einordnung betont das Bundesgesundheitsministerium die besondere Stellung des Heilpraktikergesetzes im deutschen Gesundheitswesen. Es regelt, dass ausschließlich Ärzt*innen sowie Heilpraktiker*innen die Heilkunde ausüben dürfen und es enthält als einziges Gesetz die Legaldefinition des Heilkundebegriffs. Zugleich stellt das BMG fest, dass das Heilpraktikergesetz keine klassische Ausbildung oder staatliche Prüfung vorsieht. Die Heilpraktikererlaubnis wird – für uns bekanntermaßen – vielmehr dann erteilt, wenn im Rahmen einer amtsärztlichen Überprüfung festgestellt wird, dass von der antragstellenden Person keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patient*innen ausgeht.

Zentrale Aussage des Gutachtens zur Rolle der Heilpraktiker*innen

Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens wird im Gutachten wie folgt zusammengefasst:
„Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).14“ (Seite 282).

Diese Passage ist für die politische Diskussion von erheblicher Bedeutung: Sie bestätigt, dass Heilpraktiker*innen in der Versorgung tatsächlich eine wichtige Rolle spielen, den ärztlichen Bereich sinnvoll ergänzen und im ambulanten Alltag vielfach mit Ärzt*innen zusammenarbeiten – auch wenn rechtliche Vorgaben diese Zusammenarbeit bislang erschweren.

Unterstützung und Kritik durch den BDH

Selbstverständlich wurde die Umfrage an sich und ihre Inhalte im Kreis der Verbände – durchaus auch kontrovers – diskutiert. Der Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) hat dieses Gutachten zur Objektivierung der Datenlage stets begrüßt, aber auch Verbesserungen der Fragestellungen angeregt.

Die Datenerhebung des Gutachtens war und ist nicht unumstritten: Es gibt Hinweise auf wissenschaftlich fragwürdige Fragestellungen, die das Risiko von Bias und Falschdaten bergen. Darauf haben der BDH und teilnehmende Verbände der Gesamtkonferenz sowohl das BMG als auch das mit der Durchführung beauftragte Institut frühzeitig aufmerksam gemacht.

Trotz erkennbarer Schwächen einzelner Fragestellungen war es aus Sicht des BDH und der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP) unabdingbar, dass möglichst viele Kolleg*innen an der Datenerhebung teilnehmen. Nur so konnte die Heterogenität, Vielfalt und tatsächliche Realität des Berufsbildes abgebildet und durch die Menge der erhobenen Daten ein belastbares Bild zur Seriosität und Relevanz der Heilpraktiker*innen im Gesundheitswesen gezeichnet werden.

Denn alle Kritik schmälert nicht die Bedeutung des Gutachtens als empirische Grundlage – sie unterstreicht vielmehr die Notwendigkeit einer differenzierten, fachlich fundierten Auswertung.

Der BDH und die GDHP hat deshalb die Erstellung des Gutachtens von Beginn an unterstützt und begleitet, aber auch konstruktive Kritik geübt und ist damit sichtbar Teil der herangezogenen Expertise.

Unser Dank an Sie – unsere Mitglieder

Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie sich in so großer Zahl an der Umfrage beteiligt und die durchaus umfangreichen Fragebögen ausgefüllt haben. Gerade in den ersten Tagen stand das Telefon in der Geschäftsstelle kaum still: Viele von Ihnen fragten, ob eine Teilnahme sinnvoll und ob ihre Daten sicher seien und wie einzelne – teils missverständlich formulierte – Fragen zu handhaben seien. Umso mehr danken wir Ihnen für Ihre Zeit, Ihre Geduld und Ihr Vertrauen. Ihre Rückmeldungen haben wesentlich dazu beigetragen, ein realistisches und vielfältiges Bild unseres Berufsstandes abzubilden.

Nun beginnt unsere Aufgabe: Wir werden das Gutachten mit hoher Intensität sichten und auswerten – innerhalb des BDH-Teams und in enger Abstimmung mit der Gesamtkonferenz. Mit Ihrer Mitwirkung haben Sie eine Datengrundlage geschaffen, auf der wir fundiert argumentieren können. Dafür danken wir Ihnen sehr.

Was ist ein empirisches Gutachten – und was nicht?

Ein Empirisches Gutachten erhebt und analysiert Daten aus der Praxis: Zahlen, Strukturen, Tätigkeitsfelder, Versorgungsrealitäten und Erfahrungen. Es beschreibt, wie etwas ist, nicht zwingend, wie es rechtlich gestaltet werden soll. Es ist damit klar zu unterscheiden von einem Rechtsgutachten, wie es beispielsweise der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Frage der möglichen Abschaffung des Heilpraktikerberufs in Auftrag gegeben hatte. Ein Rechtsgutachten prüft rechtliche Spielräume und normative Optionen – ein empirisches Gutachten liefert die Faktenbasis, auf der politische und rechtliche Diskussionen überhaupt erst sachgerecht geführt werden können.

Ausblick

Mit der Veröffentlichung des empirischen Gutachtens liegt nun erstmals eine umfangreiche Datensammlung zum Heilpraktikerwesen vor. Wie bei jedem Gutachten kommt es jedoch entscheidend auf die Interpretation an – also darauf, welche Aussagen wie gewichtet und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Für die Verbände beginnt damit eine entscheidende Phase: die fachliche Analyse, die politische Einordnung und die aktive Mitgestaltung des angekündigten Dialogprozesses.

Vor dem Hintergrund wiederkehrender öffentlicher und politischer Debatten zum Berufsbild hat das BMG angekündigt, auf Grundlage des Gutachtens einen ergebnisoffenen Diskussionsprozess zu strukturieren – zunächst mit den Ländern als Vollzugsbehörden, anschließend unter Einbeziehung der betroffenen Verbände. Dabei wird ausdrücklich betont, dass der weitere Prozess transparent gestaltet und alle relevanten Akteure einbezogen werden sollen.

Wir halten Sie über die weiteren Schritte, unsere Bewertungen und wichtige Gespräche selbstverständlich auf dem Laufenden.

Elvira Bierbach, Beirat und Berufspolitische Referentin BDH