Ende der GKV-Finanzierung homöopathischer und anthroposophischer Leistungen

22.07.2026 - Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet und der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt. Homöopathie und Anthroposophische Medizin sind damit ab 1. Januar 2027 keine GKV-Leistungen mehr. Welche Auswirkungen hat dies für Heilpraktiker:innen und Patient:innen?

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Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz werden homöopathische und anthroposophische Leistungen zum 1. Januar 2027 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Auch Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Arzneimittel entfallen. Für gesetzlich Versicherte kommt ab 2027 eine Erstattung homöopathischer Leistungen nur noch über eine private Zusatz- oder Vollversicherung infrage. Die Gesetzesänderung markiert also einen grundlegenden Wandel für die ärztliche Homöopathie und Anthroposophie.

Man könnte argumentieren, dass diese Entwicklung aus Sicht der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen nicht ausschließlich nachteilig ist. Tatsächlich ändert sich auf den ersten Blick für Heilpraktiker wenig, zugleich entfällt ein bisheriger Wettbewerbsvorteil der ärztlichen Homöopathie. Schließlich gelten bei der Kostenerstattung künftig vergleichbare Bedingungen: Gesetzlich Versicherte mussten Behandlungen bei Heilpraktiker:innen schon immer selbst bezahlen.

Allerdings ist es so eindimensional nun doch nicht. Denn das Ansehen der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin dürfte in der öffentlichen Wahrnehmung gelitten haben, zumal die Befürworter der Reform sich des Narrativs der mangelnden wissenschaftlichen Evidenz der Homöopathie bedient haben.

Aber vor allen Dingen hat die Reform Auswirkungen für Patientinnen und Patienten. Bisher konnten homöopathische und anthroposophische Leistungen auf zwei Wegen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Zum einen über freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen: Viele Kassen übernahmen anteilig oder vollständig Kosten für bestimmte homöopathische oder anthroposophische Behandlungen, Arzneimittel und Therapien. Zum anderen über den gesetzlichen Arzneimittelanspruch, über den Ärztinnen und Ärzte bestimmte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel weiterhin zulasten der GKV verordnen konnten, etwa für Kinder unter 12 Jahren oder bei besonderen medizinischen Indikationen.

Mit dem neuen Gesetz entfallen beide Erstattungswege. Die Behandlungen bleiben weiterhin möglich, müssen künftig jedoch grundsätzlich privat bezahlt werden. Gerade für wirtschaftlich schlechter gestellte Patient:innen hat das also durchaus Folgen. Für einige hat die Neuregelung sogar gravierende Folgen. So konnten anthroposophische Mistelpräparate bislang unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere in der palliativen Versorgung, zulasten der GKV verordnet werden. Dieser Erstattungsweg entfällt künftig. Die ambulante Misteltherapie bleibt zwar weiterhin möglich, muss jedoch grundsätzlich privat finanziert werden – auch für schwer und unheilbar erkrankte Menschen.

Zusammenhalt gestärkt – Zukunft gestalten

Die intensive Diskussion um die Gesetzesänderung hat die homöopathische Gemeinschaft – und darüber hinaus viele Akteure der Komplementärmedizin – enger zusammengeführt. Auch der BDH hat sich solidarisch an die Seite der Befürworter der Homöopathie gestellt und die Zusammenarbeit mit Organisationen wie „weil’s hilft“, dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), dem Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD), der SQhT und weiteren Partnern weiter ausgebaut. Dabei konnten bestehende Netzwerke gestärkt, neue Verbindungen geknüpft und viel Unterstützung aus der Gesellschaft sowie von prominenter Seite erfahren werden.

Gemeinsam mit den relevanten Verbänden und Organisationen wird der BDH auch künftig die Interessen der Heilpraktiker:innen vertreten, den Dialog mit der Politik suchen und sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung bewährter Therapieverfahren einsetzen.

Auch wenn sich die aktuelle Gesetzesänderung ausdrücklich auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin bezieht, gilt es, die Entwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam zu begleiten. In einem sich stetig wandelnden Gesundheitsmarkt sind Austausch, Zusammenarbeit und gemeinsames Engagement wichtiger denn je. Nur gemeinsam können wir Herausforderungen bewältigen, Chancen nutzen und die Zukunft der komplementären Medizin aktiv mitgestalten. Diesen Weg werden wir weiterhin engagiert und zuversichtlich verfolgen.