Bundestag verabschiedet MTA-Reformgesetz
Der Bundestag hat am 28. Januar 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen und zwar mit den Stimmen der Großen Koalition, der LINKEN und der GRÜNEN. Die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich. Das MTA-Reformgesetz muss nun noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Es soll dann am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Wie mehrfach berichtet (Link und Link), hätte das MTA-Reformgesetz gravierende Auswirkungen für Heilpraktiker*innen in Hinblick auf unsere Laborleistungen haben können. Deshalb haben sich der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. und die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sowie andere Berufsverbände aktiv an die Politik gewandt und die Problematik der geplanten Änderungen für unseren Berufsstand ausführlich kommuniziert.
Große Unterstützung erfahren
Durch die Unterstützung zahlreicher Politikerinnen und Politiker aus dem Deutschen Bundestag, hier insbesondere aus dem Ausschuss für Gesundheit, konnte die gegenwärtige Rechtslage zu unseren Gunsten erhalten bleiben. Allen voran hat der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß sich für uns stark gemacht, und in der Arbeitsgruppe war die Berichterstatterin Emmi Zeulner (CSU) für uns besonders aktiv. Aber auch Abgeordnete der SPD, wie Berichterstatter Dirk Heidenblut oder Bettina Müller, sowie Sylvia Gabelmann oder Harald Weinberg von den LINKEN haben unser Anliegen unterstützt. Ihnen allen gilt unser aufrichtiger Dank!