Grüne lehnen Homöopathie als Kassenleistung ab

02.12.2025 - BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben auf ihrer Delegiertenversammlung am 28.11.2025 in Hannover beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen „homöopathische und anthroposophische Behandlungen und Präparate künftig nicht mehr erstatten“ sollen. Mit diesem Ansinnen dürften sie nicht unerheblichen Teil ihrer Stammwähler verärgert haben.

© peterschreiber.media - AdobeStock.com

Mitglieder aus den Reihen der homöopathie- und anthroposophiekritischen GRÜNEN hatten für die Bundesdelegiertenkonferenz einen Antrag eingereicht, der forderte, dass „die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Behandlungen und Präparate künftig nicht mehr erstatten sollen“. Obwohl der Bundesvorstand noch einen eigenen Antrag nachgeschoben hatte, der im Wesentlichen dem Wortlaut des bereits 2020 gefassten Beschluss des Bundesvorstands entsprach und der daran festhielt, dass die GRÜNEN die Erstattung befürworten, solange diese nicht aus den Pflichtbeiträgen, sondern aus Zusatzbeiträgen finanziert wird. Doch diesmal kam es anders. Der Antrag der Homöopathiekritiker wurde von den Mitgliedern auf dem Parteitag mit Mehrheit angenommen.

Begründet haben die homöopathiekritischen GRÜNEN den Entschluss damit, dass die Solidargemeinschaft nicht für Therapien aufkommen solle, „deren Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus wissenschaftlich nicht belegt sei“. Eine Kostenerstattung würde die Wirksamkeit von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln suggerieren. Diese „Irreführung“ von Patient*innen müsse beendet werden. Anders betrachten die Grünen pflanzliche Arzneimittel, hier gebe es vielfach Belege für die Wirksamkeit.

Die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung müssten so eingesetzt werden, dass sie den größtmöglichen gesundheitlichen Nutzen für alle Versicherten bringen, so steht im Antrag weiter. Gleichzeitig würde die Partei die Patientenautonomie respektiert. Wer alternative Methoden wie Homöopathie und Anthroposophie nutzen möchte, könne dies weiterhin privat tun. Die Mittel der GKVen müssten jedoch „evidenzbasiert und solidarisch verwendet werden“.

Mit ihrem Beschluss nehmen die Grünen eine neue bemerkenswerte Position ein. Bislang galt der Beschluss des Bundesvorstands aus dem August 2020, doch nun konnten sich die Kritiker gegen Vertreter und Positionen des Bundesvorstands durchsetzen. Welche Auswirkung dieser Beschluss auf die anstehenden Landtagswahlen haben wird, bleibt abzuwarten. Gerade in Baden-Württemberg leben viele Patienten, die auf Homöopathie und Anthroposophie bauen.

Aber davon einmal ganz abgesehen, ist die Argumentation der Antragsteller inhaltlich nicht haltbar, wie auch der DZVHAE in einer Stellungnahme verdeutlicht. Zudem handelt es sich um den Entschluss einer Oppositionspartei ohne Regierungsverantwortung.

Der BDH hat in Austausch mit dem VKHD und anderen Verbänden der Gesamtkonferenz die Vorgänge im Vorfeld der Bundesdelegiertenkonferenz beobachtet und aktiv das Gespräch mit GRÜNEN-Politikern gesucht. Dabei sind wir auf viel Verständnis für unseren Beruf gestoßen und es wurde klar, dass keinesfalls alle Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN den Antrag befürworten. Auch in diesem Monat stehen wichtige Termine in dieser Angelegenheit auf unserer Agenda und zwar nicht nur mit GRÜNEN-Politikern, sondern auch denen von SPD und CDU. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.