Als PKV-Kunde brauchen Sie versicherungsmathematische – kurz: aktuarielle – Expertise, um Ihre private Krankenversicherung vorteilhaft zu gestalten und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Dabei können langjährig Privatversicherte mit einem entsprechenden Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers ihre Beiträge nachhaltig senken – bei gleichwertigen Leistungen. Die Basis ist der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der jedem privat Krankenversicherten das Recht einräumt, jederzeit in einen vorteilhafteren Tarif zu wechseln. Dieser kann genutzt werden, um unnötige Versicherungskosten zu vermeiden – oft sind Ersparnisse von über 3.000 Euro p.a. möglich. Und warum nicht den Versicherer wechseln? Davon ist langjährig Versicherten dringend abzuraten, da angesparte Altersrückstellungen verloren gehen und Beitragszuschläge drohen.
Günstigere PKV-Verträge für Sie – BDH kooperiert mit Vertragspartner Minerva KundenRechte
Erhöht Ihr Krankenversicherer die Beiträge für die private Krankenversicherung immer weiter? Dabei müssen hohe PKV-Beiträge gar nicht sein. Doch es braucht Erfahrung und Wissen, um beim eigenen Krankenversicherer den Tarif zu wechseln und dabei nennenswert zu sparen. Deshalb kooperiert der BDH künftig mit der Minerva KundenRechte, der unsere Mitglieder auf Wunsch berät. Als BDH-Mitglied profitieren von einer fachkundigen Beratung und einem 15% Rabatt auf die Beratungsvergütung.
Tarifwechsel benötigt kompetente Hilfe
Da der Tarifdschungel innerhalb des Krankenversicherers undurchsichtig ist und Versicherungsunternehmen über einen für den Kunden vorteilhaften Tarifwechsel nicht erfreut sind, ist ein solcher nur mit sachverständiger Unterstützung möglich.
Exklusives Angebot für BDH-Mitglieder
Aus diesem Grund kooperiert der BDH künftig mit dem unabhängigen Rechtsberater Minerva KundenRechte GmbH. Dieser bietet einen sicheren PKV-Tarifwechsel-Service auf der Basis eines Gutachtens an. Über 11.000 Mandanten bundesweit haben ihm bereits vertraut. Die Vergütung von Minerva beträgt netto einmalig 60% der effektiven Jahresbeitragsersparnis und wird nur dann fällig, wenn die Ersparnis durch den Tarifwechsel tatsächlich erwirkt ist. Sie sparen bereits im ersten Jahr! Die Details zur Beauftragung erfahren Sie in einer separaten Information (Mandanten-Information). BDH-Mitglieder erhalten als Vorzugskondition einen Nachlass von 15 % auf die Vergütung.