Heilpflanzen-Präparate bei Rheuma – Fachgesellschaft sieht kaum Nutzen

23.09.2024 - Viele von Rheuma Betroffene erhoffen sich von pflanzlichen Präparaten Linderung ihrer Symptome. Die Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. (DGRh) prüfte daher die Wirksamkeit der geläufigsten pflanzlichen Arzneimittel. Das Ergebnis: Kaum ein Präparat überzeugte mit spürbarem Effekt, einige bergen sogar Risiken. Was für Rheumakranke bei pflanzlichen Arzneimitteln zu beachten ist, erläutert ein Experte der DGRh.

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Die DGRh hat im Jahr 2021 eine Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung ins Leben gerufen. Diese hat jetzt Empfehlungen zur Anwendung komplementärer Heilverfahren bei Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht werden. „Auch in Zeiten moderner, spezifisch wirkender und gut verträglicher Medikamente für rheumatologische Erkrankungen besteht bei vielen Patient*innen Interesse an alternativen oder ergänzenden pflanzlichen Therapien“, sagt Professor Dr. med. Gernot Keyßer, Sprecher der Kommission und Leiter des Arbeitsbereichs Rheumatologie an der Universitätsmedizin Halle.

Mitglieder der Kommission sichteten dafür die wissenschaftliche Literatur zu ausgewählten frei verkäuflichen und verschreibungspflichtigen Phytotherapeutika und prüften mögliche Anwendungen in der Rheumatologie. Im Fokus die Frage stand, inwieweit Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Borretschöl, Brennessel- und Cannabis-Präparaten sowie von Zubereitungen mit Rosa canina (Heckenrose), Rosmarin, Safran und Weidenrinde vorliegen. Außerdem untersuchten die Wissenschaftler*innen die Datenlage zu einem bei Rheumapatient*innen beliebten Mischpräparat aus Eschenrinde, Zitterpappelrinde und Echtem Goldrutenkraut.

Auch wenn für alle untersuchten Pflanzenstoffe Berichte über entzündungshemmende oder immunologische Effekte im Laborversuch am Tiermodell vorliegen, ist ein klinisch nachgewiesener Nutzen sehr spärlich.

Keines der untersuchten Präparate habe eine therapeutische Wirksamkeit, die eine Anwendung bei rheumatischen Erkrankungen rechtfertigt. Das gilt insbesondere auch für entzündliche Gelenkerkrankungen. Die zentralen Ergebnisse lauten wie folgt:

  • Phytotherapeutika auf der Basis von Safran und Rosmarin empfiehlt die Kommission generell nicht.
  • Borretschöl aus Samen kann bei standardisierter Herstellung im Rahmen einer gesundheitsbewussten Ernährung eingenommen werden. Eine nennenswerte entzündungshemmende Wirkung ist jedoch nicht zu erwarten.
  • Von Präparaten auf Basis von Brennnessel, Weidenrinde oder Rosa canina müssen Rheumatolog*innen nicht abraten, wenn ansonsten eine sinnvolle Basistherapie eingehalten wird. Gleiches gilt für das untersuchte Mischpräparat.
  • Für medizinisches Cannabis existiert keine ausreichende Evidenz, die eine Empfehlung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zur Krankheitsmodifikation oder zur symptomatischen Therapie rechtfertigt. In Einzelfällen kann jedoch die Anwendung zur Reduktion von chronischen, insbesondere neuropathischen Schmerzen sowie Schlafstörungen gerechtfertigt sein.

Die Ergebnisse würden zeigen, dass der Stellenwert der Phytotherapie für das Fachgebiet gering sei und ihre Anwendung nicht als risikofrei anzusehen sei, so Professor Dr. med. Christof Specker, Präsident der DGRh aus Essen. Zwar müsste vor einer Zulassung die Wirksamkeit durch klinische Studien bestätigt sein, dafür gebe es aber auch Ausnahmen. Etwa dann, wenn Präparate seit mindestens 30 Jahren medizinisch eingesetzt werden und damit als „traditionell“ gelten.

Es handele sich um einen weit verbreiteten Irrglauben, dass pflanzliche Medikamente keine Nebenwirkungen mit sich bringen können. Hier seien etwa Magen-Darm-Beschwerden, allergische Reaktionen und Hautprobleme zu nennen. Insofern raten Specker und Keyßer nachdrücklich: „Pflanzliche Heilmittel können eine Basistherapie höchstens ergänzen, aber niemals ersetzen.“ Auch empfehlen sie, die Einnahme frei verkäuflicher Präparate mit den behandelnden Rheumatologen abzustimmen.

Quelle: Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e. V. (DGRh)