
Zunehmend treten Apotheken und Pharmareferent*innen mit Angeboten sogenannter „Rezepturarzneimittel“ an Heilpraktikerpraxen heran. Diese Präparate werden häufig unter Bezeichnungen wie „individuelle Infusionslösungen“, „bewährte Rezepturen“, „Mischinfusionen“ oder „Cocktails“ beworben – teilweise sogar mit konkreten Indikationsangaben oder Heilversprechen.
Vielen Heilpraktiker*innen ist dabei nicht bewusst, dass Rezepturarzneimittel denselben arzneimittel- und haftungsrechtlichen Anforderungen unterliegen wie Fertigarzneimittel. Wer die rechtlichen Grenzen nicht genau kennt, setzt sich ungewollt erheblichen Risiken aus – bis hin zu strafrechtlichen Folgen, dem Entzug der Heilpraktikererlaubnis oder Problemen mit der Berufshaftpflichtversicherung.
Wir haben deshalb eine ganze Reihe von Informationen für unsere Mitglieder zusammengestellt. Zum einen hat sich BDH-Präsident Christian Blumbach mit dem Rechtsanwalt Dr. René Sasse über das Thema unterhalten. Er stellt in dem Interview die Risiken und Auswirkungen anschaulich dar. Außerdem hat er eine ausführliche rechtliche Stellungnahme erstellt.
Darüber hinaus haben wir eine Checkliste zum sicheren Umgang mit Rezepturarzneien sowie eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigen Aspekte zum Thema Infusionen mit Rezepturarzneien für Sie erstellt. Alle Informationen finden Sie im Folgenden zum Anschauen oder Herunterladen. Ein Klick genügt.
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