Das Fazit vorab – Was das Gutachten zeigt
Das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen liefert, was in der öffentlichen Diskussion lange gefehlt hat: eine sachliche und fundierte Bestandsaufnahme unseres Berufsstandes – ohne Polemik, ohne Vorurteile.
Es zeigt klar: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind ein relevanter und verantwortungsvoller Teil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Das empirische Gutachten gibt ein facettenreiches, insgesamt erfreuliches Bild des Heilpraktikerberufs. Es bestätigt, was viele im Beruf längst wissen: Die Heilpraktikerschaft ist vielgestaltig, engagiert, gut vernetzt – und sie trägt substanziell zur Gesundheitsversorgung bei.
In puncto Patientensicherheit, Verantwortungsbewusstsein und Fortbildungsaktivität schneidet der Berufsstand sehr gut ab.
Weder findet das Gutachten Hinweise auf systematische Gefährdungen, noch sieht es einen akuten Reformbedarf. Vielmehr wird deutlich, dass der Beruf gut reguliert, selbstorganisiert und in der Praxis eingebettet ist – mit rund 46.000 Praxen, hoher Patientenzufriedenheit und großem Fortbildungsengagement.
In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt, kommt dem Heilpraktikerwesen eine ergänzende und entlastende Rolle zu. Es verdient Anerkennung – und faire Rahmenbedingungen.
Jetzt ist es an Politik, Medien und Gesellschaft, dieses differenzierte Bild ernst zu nehmen. Veränderungen, sofern sie diskutiert werden, sollten auf Fakten beruhen – nicht auf Pauschalurteilen.
Für uns als Kollegenschaft ist das Gutachten Rückenwind: eine Bestätigung unserer Arbeit und eine Chance, gemeinsam Transparenz, Qualität und berufsständische Kommunikation weiter zu stärken.
Worum ging es bei diesem Gutachten?
Erstmals liegt mit dem „Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen“ eine wissenschaftlich fundierte, bundesweit angelegte Analyse vor, die sich umfassend mit Struktur, Qualifikation, Praxis und Einbindung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern im deutschen Gesundheitswesen befasst. Auftraggeber war das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Gutachten wurde von der in vivo GbR erstellt und im November 2025 veröffentlicht. Es basiert auf Daten aus dem Zeitraum 2017 bis 2022.
Dieser Text soll helfen, das komplexe Gutachten von über 300 Seiten in strukturierter und zugänglicher Form greifbar zu machen.
Warum dieses Gutachten – und warum (erst) jetzt?
Der politische Ausgangspunkt für das empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen liegt in der seit Jahren geführten öffentlichen Debatte über Ausbildungsstandards, heilkundliche Befugnisse und Patientensicherheit im Heilpraktikerberuf. Vor diesem Hintergrund sah der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vor, das Spektrum heilpraktischer Behandlungen im Sinne einer stärkeren Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Zur Umsetzung dieses Auftrags ließ das Bundesministerium für Gesundheit unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn zunächst ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht und zur möglichen Abschaffung des Heilpraktikerberufs erstellen. Es erschien im April 2021. Da sich dabei eine unzureichende Daten- und Faktenlage zeigte, wurde Ende 2023 ergänzend das empirische Gutachten gestartet, um erstmals belastbare und repräsentative Grundlagen für eine sachliche politische Bewertung zu schaffen. Dabei ist zu betonen: Das Gutachten enthält keine Vorschläge für neue Regulierungen. Es beschreibt, erhebt, analysiert – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die Veröffentlichung wurde mit Spannung erwartet. Dass zwischen Abgabe (Ende 2024) und Veröffentlichung (Ende 2025) mehr als ein Jahr lag, dürfte auch politischen Umständen geschuldet sein: dem Ende der Großen Koalition, Neuwahlen, einem neu besetzten Gesundheitsministerium und veränderten Zuständigkeiten innerhalb der Referate.
Empirisches Gutachten versus Rechtsgutachten – Was ist was?
Ein Empirisches Gutachten erhebt und analysiert Daten aus der Praxis: Zahlen, Strukturen, Tätigkeitsfelder, Versorgungsrealitäten und Erfahrungen. Es beschreibt, wie etwas ist, nicht zwingend, wie es rechtlich gestaltet werden soll. Es ist damit klar zu unterscheiden vom oben erwähnten Rechtsgutachten.
Auch zwei Heilpraktikerverbände – der Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH) und der Verband Freie Heilpraktiker e. V. (FH) – ließen ihrerseits je ein Rechtsgutachten durch Prof. Dr. Helge Sodan bzw. Dr. René Sasse erstellen. Diese Gutachten wurden Vertretungen von Politik und Behörden vorgestellt, um zentrale berufsrechtliche Fragestellungen zu beleuchten und vonseiten der Heilpraktikerschaft eine fachlich fundierte Grundlage für die weitere Diskussion bereitzustellen.
Ein Rechtsgutachten prüft also rechtliche Spielräume und normative Optionen – ein empirisches Gutachten liefert die Faktenbasis, auf der politische und rechtliche Diskussionen überhaupt erst sachgerecht geführt werden können.
Potenzielle Einflüsse auf die Repräsentativität
Besonders wichtig: Viele der Daten wurden in oder direkt nach der Corona-Pandemie erhoben. Das dürfte in einigen Bereichen die Ergebnisse beeinflusst haben, etwa bei Angaben zur Praxisauslastung, zu Weiterbildungen oder Kooperationen.
Auch die mangelnde Datenverfügbarkeit bei Gesundheitsämtern und Behörden erschwerte die Erhebung erheblich. Viele Gesundheitsämter konnten oder wollten keine belastbaren Zahlen liefern. Eine systematische Datendokumentation ist dort in vielen Bereichen schlicht nicht vorgesehen und rechtlich nicht verpflichtend.
Das Gutachten benennt diese methodischen Einschränkungen offen. Es liefert dennoch ein bislang unerreicht differenziertes Bild.
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