Keine Entschädigungsleistungen für Ungeimpfte ab spätestens 1. November

27.09.2021 - Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne spätestens zum 1. November beenden. Das haben die GMK-Mitglieder am 22.09.2021 in einer Videokonferenz beschlossen.

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Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können.“

Selbstverständlich gibt es Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld.

Die Regelung sei bereits in § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben. Holetschek erläuterte: „Diese Vorschrift ist rechtlich zwingend, und es gibt keinen Ermessensspielraum. In der GMK haben wir nun den wichtigen Rahmen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung gesteckt.“

 

Quelle: Gesundheitsministerkonferenz (GMK)