Noch ein Schuss – bevor das Pulver ausgeht?
Die Absicht der CDU/CSU und der SPD auf Bundesebene, sich einmal mit dem Behandlungsspektrum der Heilpraktiker zu befassen, und zwar speziell unter dem Aspekt des Pateintenschutzes, hat der Deutsche Ärztetag 2018 auf Initiative einiger Ärztefunktionäre zum Anlass genommen, eine Entschließung zu fassen. In dieser Entschließung begrüßt der Ärztetag die Absicht der Koalitionsparteien, drückt mächtig aufs Tempo und verlangt, dabei unbedingt „ärztlichen Sachverstand“ einzubeziehen – was zu erwarten war. Und damit die wichtigsten „Anliegen“ der Funktionäre zur Beschneidung des Heilpraktikerberufs nicht vergessen werden, wurden diese schon einmal der Diskussion und deren evtl. Ergebnissen vorweggenommen. So heißt es u.a.:
- „1. Vom derzeitig zulässigen Tätigkeitsumfang sind alle invasiven Maßnahmen (wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen) auszuschließen, denn invasive Maßnahmen beinhalten regelmäßig ein besonders großes Schädigungspotential.
- 2. Die Behandlung von Krebserkrankungen ist von der Erlaubnis auszuschließen …“
Wenn man sich auf dem Ärztetag für das Verbot von bestimmten Therapien und Krankheitsbildern für Heilpraktiker – immerhin in gewisser Weise doch einem „konkurrierenden“ Beruf – ausspricht, sollte man doch von der Ist-Situation ausgehen, also wie die zu ändernden Verhältnisse eigentlich heute wirklich sind, und dieses nicht der Phantasie der Ansprechpartner überlassen. Hier hätte die Detailgenauigkeit zur Wahrheit gehört. So entsteht ein wenig der Eindruck, die Heilpraktiker dürften – wie die Ärzte – alles machen, was sie wollen, ohne die entsprechenden Verpflichtungen und Voraussetzungen der Ärzte zu erfüllen. In Wirklichkeit ist das völlig anders als hier suggeriert wird – offensichtlich damit der Ruf nach einem Verbot und Einschränkungen als glaubhaft oder zwingend und plausibel erscheint.