Neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ erschienen

© Song_about_summer - adobestock.com

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen. Die Sorge, die Fahrerlaubnis aufgrund der Erkrankung zu verlieren, ist bei den meisten sehr groß. Die neue Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) gibt Betroffenen nun eine Orientierung, was sie beim Autofahren beachten müssen und welche Rechte sie haben.

Viele haben die Vorstellung, dass Menschen mit Diabetes im aktiven Straßenverkehr deutlich mehr Unfälle verursachen als Gesunde. Um Betroffene und das berufliche sowie private Umfeld besser zu informieren und mit unbegründeten Vorbehalten aufzuräumen, hat die DDG jetzt die Patientenleitlinie „Diabetes im Straßenverkehr“ veröffentlicht. Sie ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden wissenschaftlichen Leitlinie für Fachkräfte.

Wichtige Handlungsempfehlungen für Diabetiker*innen

Die neue Patientenleitlinie gibt wichtige Handlungsempfehlungen, wie Diabetespatient*innen sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, und zeigt auf, wann gegebenenfalls eine Fahruntauglichkeit bestehen kann. Denn das Unfallrisiko für Menschen mit Diabetes kann sich deutlich erhöhen, wenn die Therapie nicht sorgfältig erfolgt und es wiederholt zu Unterzuckerungen kommt. Die Experten raten Patient*innen mit Insulinbehandlung, vor jedem Fahrtantritt den Blutzucker zu messen. Liegt dieser unter 90mg/dl (5 mmol/l) ist eine Kohlehydratzufuhr dringend zu empfehlen. Bei einer akuten Behandlung der Unterzuckerung sollten mindestens zwei KE/BE schnell wirksame Kohlenhydrate – beispielsweise in Form von Traubenzucker oder Fruchtsaft – eingenommen werden. Bei längeren Fahrten empfehlen sie mindestens eine dreistündliche Blutzuckermessung.

Darüber hinaus müssen Menschen mit Diabetes Beeinträchtigungen, die aus Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes entstehen, realistisch einordnen. So können Sehstörungen durch eine diabetische Netzhauterkrankung oder sensorische Wahrnehmungsprobleme aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr bedeuten. Patienten müssen hier sehr genau über Einschränkungen ihrer Fahrtauglichkeit aufgeklärt werden, aber auch darüber, ob diese Einschränkungen beispielsweise mit technischen Maßnahmen kompensiert werden können. Patienten sollen wissen, wo sie sich über diesbezügliche Leistungen – wie der Rentenversicherungsträger – informieren können.

Zusätzliche Schulungen empfohlen

Ergänzend zur Leitlinie empfehlen die Experten, in Diabetesschulungen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen, um sicher mit seinem Diabetes umzugehen. Die Patientenleitlinie will Menschen mit Diabetes darüber hinaus unterstützen, ihre Rechte gegenüber Ärzten und Behörden zu wahren. Denn noch immer stellen Fahrerlaubnisbehörden oder Begutachtungsstellen die Fahreignung der Diabetespatienten infrage. Dank dieser Leitlinie sei es für Patienten auch deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden.

Quelle

Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, 1. Auflage 2019