Die Petition wendete sich gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Homöopathie und Anthroposophische Medizin nicht mehr als Satzungsleistung der GKV anzuerkennen. Mit 200.000 Unterschriften fand die Petition ein großes Echo und zeigt, wie wichtig das Thema den Patientinnen und Patienten ist. Auch wenn Karl Lauterbach zwischenzeitlich den Passus aus dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) gestrichen hat, hat er die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder aufgegriffen wird. Den Ausschussmitgliedern wurde mit Sitzung die Gelegenheit gegeben, ihre Fragen zum Thema zu stellen. Ein abschließendes Votum zu der Petition wird der Ausschuss allerdings in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Der Petent, Dr. Stefan Schmidt-Troschke vom Aktionsbündnis „Weil’s hilft“, einem Zusammenschluss von Gesundheit aktiv, Kneipp-Bund und Natur und Medizin, konnte das Anliegen sehr fundiert, souverän und fachlich kompetent darstellen. Begleitet wurde er von Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und überzeugte Verfechterin der Integrativen Medizin. Sie betonten die Sicht und Bedürfnisse der Patient*innen. Umfragen und letztlich auch die hohe Beteiligung an der Petition würden doch zeigen, dass die Patient*innen Homöopathie und Anthroposophie wollen. Auch wären die Kosten kein relevanter Faktor, der einen solchen Schritt begründen könne, schließlich lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Außerdem gehe es um Satzungsleistungen, die von den Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft würde von diesen Kosten nicht belastet. Die Petenten bezogen sich ferner auf die durchaus vorhandene Evidenz der Wirksamkeit von Homöopathie und betonten deren Wert aus Sicht der Versorgungsforschung. So habe erst Anfang dieses Jahres eine Studie unter der Leitung von Prof. Dr. rer. medic. Thomas Ostermann vom Institut für Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke eine Wirkung der homöopathischen Therapie weit über den Placebo-Effekt hinaus belegt. Dr. Stefan Schmidt-Troschke befürwortete einen integrativen Ansatz, bei dem die Homöopathie und andere Naturheilverfahren mit der modernen naturwissenschaftlichen Medizin kombiniert werden.
Der Regierungsvertreter Prof. Dr. jur. Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, konnte letztlich keine plausible Erklärung für die Notwendigkeit einer Streichung der homöopathischen Leistungen als Satzungsleistungen liefern. Er wies aber auch während der Sitzung mehrfach daraufhin, dass die diskutierte Streichung nicht Bestandteil der Kabinettsvorlage sei. Er hoffe aber, dass nun eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema stattfinden werde. Außerdem betonte er, bei der Behandlung seiner Kinder positive Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht zu haben. Allerdings verwies er auch darauf, dass bisher noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden sei, bei dem mit einer nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik angelegten Studie die Wirksamkeit nachgewiesen worden sei. Der Gesundheitsminister kritisiere vor allen Dingen diese fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit, sagte Franke. Allerdings blieb er auch die Antwort auf die Frage eines Ausschussmitglieds schuldig, auf welchen wissenschaftlichen Publikationen denn diese Einschätzung beruhe. Der Gesundheitsminister würde zudem befürchten, dass Erkrankungen unzureichend schulmedizinisch behandelt werden, weil die Patient*innen nicht ausreichend über die mangelnde Evidenz der Methode aufgeklärt seien. Auch hierfür wurden keine Belege oder Statistiken über Schadensfälle vorgelegt.
Wer sich die Sitzung ansehen möchte, kann hierfür den folgenden Link nutzen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-petitionen-homoeopathie-1004130