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Der Heilpraktikerberuf in Deutschland

In Deutschland gibt es ca. 47.000 (stand 2016 laut Statistischem Bundesamt) zugelassene Heilpraktiker in Voll- und Nebenerwerbspraxen mit steigender Tendenz. Der Heilpraktikerberuf ist ein sogenannter „freier Heilberuf“, der sich auf die Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes mit seinen konkretisierenden Durchführungsverordnungen stützt.

Heilpraktiker ist in Deutschland derzeit noch der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbstständig und eigenverantwortlich Heilkunde auszuüben. Daraus ergibt sich auch für Heilpraktiker die gleiche Haftungs- und Sorgfaltspflicht nach §276 Abs. 1 S. 2 BGB wie für Ärzte.

Ein Patient muss sich darauf verlassen können, dass ein Heilpraktiker mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet. Tut er dies nicht, haftet er für die Folgen.

Darüber hinaus gilt eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen für Praxisabläufe und Praxismanagement.

Im Gegensatz zu Ärzten dürfen Heilpraktiker nur verschreibungsfreie Heilmittel verordnen und sind auch in einigen Bereichen der Therapie eingeschränkt. So dürfen Sie z. B. viele Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine Zahnheilkunde ausüben, keine Leichenschau durchführen, Geburtshilfe leisten oder Röntgenanlagen betreiben.

Kamielle und Tablette
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Ein Beruf mit Verantwortung

Berufsbild und Berufsordnung

Eine offizielle Definition des Berufsbildes, auf das sich 1996 Vertreter der großen Heilpraktikerverbände Deutschlands verständigt haben, finden Sie im Berufsbild des Heilpraktikers.

Die 6 großen Heilpraktikerberufsverbände haben 2008 gemeinsam eine Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) verfasst und verabschiedet. Sie zeigt in erster Linie Standesregeln auf, an die sich jeder Heilpraktiker halten sollte. Juristisch gesehen ist die BOH jedoch nicht gesetzlich verpflichtend.

Das Selbstverständnis

Es gibt nicht nur EIN Selbstverständnis aller Heilpraktiker. Sehr wohl jedoch grundlegende Gemeinsamkeiten. So steht z. B. der Mensch im Mittelpunkt der Behandlung, nicht die Krankheit oder das Symptom. Heilpraktiker sehen den Patienten als Mensch mit individuellen Voraussetzungen, seiner Geschichte, Persönlichkeit und Lebenssituation.

Häufig kann auf diesem Weg ein Weg gefunden werden, das geistig-seelisch-körperliche Gleichgewicht wieder herzustellen. Durch gezielte naturheilkundliche therapeutische Maßnahmen soll ein möglichst natürlicher Heilungsverlauf gefördert werden.

Recht
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Qualifikation und Ausbildung

Die Heilpraktiker“prüfung“

Es gibt aufgrund der ungewöhnlichen Entstehungsgeschichte des Berufes keine verbindliche Ausbildungsordnung. Heilpraktiker müssen jedoch ihre Qualifikation zur Ausübung der Heilkunde in einer anspruchsvollen mündlichen und schriftlichen Kenntnisüberprüfung vor dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt nachweisen.

Diese Überprüfung gewährleistet, dass jeder Heilpraktiker fundierte medizinische Kenntnisse hat und sowohl seine gesetzlichen, als auch seine fachlichen Grenzen genau kennt.

Die Überprüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Erst wenn die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden ist, wird der angehende Heilpraktiker zum zweiten, mündlichen Teil zugelassen. Er wird von einem Gremium abgenommen, i. d. R. ein Amtsarzt als Vorsitzender und meistens zwei Heilpraktikern als Beisitzer.

Weitere Informationen

Rechtliche Voraussetzungen

Ein Antragsteller wird zur Überprüfung zugelassen, wenn:

  • das 25. Lebensjahr vollendet ist (die Ausbildung kann selbstverständlich schon vorher begonnen werden)
  • mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
  • ein einwandfreies, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
  • ärztlich attestiert ist, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden

Übrigens können auch alle EU-Bürger die HP-Überprüfung in Deutschland absolvieren. Die frühere Regelung, dass Absolventen die deutsche Staatsbürgerschaft haben müssen, ist nicht mehr gültig.

Medizinische Grundkenntnisse werden überprüft

Der Schwerpunkt dieser amtsärztlichen Überprüfung liegt auf rein schulmedizinischen Grundkenntnissen wie Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Notfallversorgung, Hygiene u. v.m.

Ihre naturheilkundlichen Zusatzqualifikationen erwerben sich Heilpraktiker je nach Interesse und Praxisschwerpunkt i. d. R. erst im Anschluss an die Überprüfung in zahlreichen Fachaus- und -fortbildungen.

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Die Behandlung

Die meisten Heilpraktiker bedienen sich bei der Diagnose der üblichen schulmedizinschen Verfahren (Blutdruckmessung, Laboruntersuchungen etc.) und kombinieren sie mit naturheilkundlichen  – z. B. Augen- oder Reflexzonendiagnose u. a. Viele verknüpfen das Wissen der Erfahrungsheilkunde mit neuesten medizinischen Erkenntnissen.

Durch ihren ganzheitlichen Behandlungsansatz sind Heilpraktiker ein wichtiger Teil unseres Gesundheitswesens. Die Behandlungsschwerpunkte sind vielfältig: chronische, allergische und degenerative Erkrankungen, Zivilisationserkrankungen oder stressbedingte Erkrankungen.

Schwere Krankheiten wie z. B. Krebserkrankungen können oftmals begleitend zur notwendigen schulmedizinischen Therapie behandelt werden.

Aber auch akute Erkrankungen wir eine Erkältung gehören zum Praxisalltag eines Heilpraktikers.

Die Basis: Der Behandlungsvertrag

Wichtig ist, dass Heilpraktiker wie Ärzte, Patienten auf der Basis eines Behandlungsvertrags behandeln. Daraus ergeben sich für Heilpraktiker eine ganze Reihe von Pflichten wie die Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht oder die bereits erwähnte Sorgfaltspflicht.

Vor diesem Hintergrund ist „Das Praxishandbuch für Heilpraktiker“ von Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, entstanden, das alle relevanten Aspekte zusammenfasst und Heilpraktikern bei der gesetzeskonformen Praxisführung hilft.

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