In der Vergangenheit haben sich in Deutschland mehrere Menschen verletzt, weil sie sich im Hubmechanismus elektrisch höhenverstellbarer Untersuchungs- und Behandlungsliegen durch das versehentliche Betätigen der Stelleinrichtungen eingeklemmt haben. Einige sind dabei sogar zu Tode gekommen. Eine aus diesem Grund vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits 2004 herausgegebene Empfehlung zur Konstruktion dieser Liegen wurde nun aktualisiert.
Die Vorgaben lauten nun: „Energetisch verstellbare Therapieliegen sind derart zu konstruieren, dass Einklemmungen von Personen im Verstellmechanismus mit schwerwiegenden Folgen nicht möglich sind. Hierbei gewählte Lösungen haben sich nach dem Prinzip der integrierten Sicherheit zu richten und sind damit möglichst zentral im Design des Produktes zu verankern, also auf der Ebene des Hub- und Antriebssystems.“
Hersteller*innen haben die aktualisierte Empfehlung des BfArM zu beachten. Entsprechen ihre elektrisch höhenverstellbare Untersuchungs- und Behandlungsliegen noch nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften, müssen sie ihre Kund*innen über die Maßnahmenempfehlung schriftlich informieren und sie auffordern, die Liegen bis zu einer Nachrüstung nur noch eingeschränkt zu betreiben.