Die Weichen wurden bereits 2004 gestellt
Im Grunde überrascht mich die Entscheidung nicht. Aus meiner Sicht wurden die Weichen dafür bereits 2004 gestellt. Bereits damals wurde unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Regelung eingeführt, dass zulasten der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden können. Dahinter stand die Auffassung, dass nur Arzneimittel, deren Anwendung aufgrund möglicher Risiken einer ärztlichen Kontrolle bedarf, von den Krankenkassen erstattet werden sollen. Eine Ausnahme galt für Kinder unter zwölf Jahren: Für sie konnten auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verordnet werden.
Als die Homöopathie später über Selektivverträge Einzug in die gesetzliche Krankenversicherung hielt, empfand ich das deshalb als einen gewissen Widerspruch. Einerseits wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bei der Erstattungsfähigkeit eine klare Grenze über die Verschreibungspflicht gezogen, andererseits wurden homöopathische Behandlungen wieder in den Leistungskatalog aufgenommen.
Warum die Einbindung dennoch Vorteile hatte
Für mich überwogen dennoch die Vorteile. Je häufiger homöopathische Arzneimittel ärztlich verordnet wurden, desto besser konnten sich die Hersteller am Markt behaupten. Das war und ist wichtig, denn nur wirtschaftlich stabile Hersteller können die große Vielfalt homöopathischer Arzneimittel langfristig erhalten.
Man konnte diese Entwicklung durchaus auch kritisch sehen, weil die klassische Homöopathie traditionell eher mit Heilpraktiker:innen verbunden wurde. Gleichzeitig darf aber nicht vergessen werden, dass viele Ärzt:innen mit entsprechender Weiterbildung seit Jahrzehnten klassisch homöopathisch arbeiten. Ein Zeichen dafür ist auch, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bereits seit 1996 Positionen für die zeitaufwendige Repertorisation und Folge-Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie enthält. Das unterstreicht zumindest, dass diese ärztliche Leistung seit langem Bestandteil der ärztlichen Praxis ist.
Die Bedeutung der GOÄ für die Anerkennung
Dies verlieh der Homöopathie auch eine gewisse Aufwertung. Denn Leistungen, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt sind, galten als etablierter Bestandteil der ärztlichen Versorgung. In der Praxis konnte dies auch bei Erstattungsfragen von Bedeutung sein: Lehnten private Krankenversicherungen die Erstattung einer Heilpraktikerrechnung mit der Begründung ab, eine Methode sei „nicht wissenschaftlich allgemein anerkannt“, verwiesen Gutachter häufig darauf, dass entsprechende Verfahren bereits mit eigenen Gebührenziffern in der GOÄ berücksichtigt werden. Dies war zumindest ein starkes Argument dafür, dass die Methode im ärztlichen Bereich eine gewisse Anerkennung gefunden hatte.
Finanzierung und Wirksamkeit sollten getrennt betrachtet werden
Für wenig zielführend halte ich es, die Diskussion über die Finanzierung mit der Frage der Wirksamkeit zu vermischen. Das zeigte sich bereits, als Karl Lauterbach in einem früheren Vorstoß die Homöopathie mit ihrer angeblichen Unwirksamkeit begründete. Die öffentliche Resonanz fiel deutlich kritischer aus als offenbar erwartet. Unabhängig von der wissenschaftlichen Debatte sollte Politik zur Kenntnis nehmen, dass viele Menschen persönliche positive Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht haben und ihr Vertrauen entgegenbringen.
Wenn es tatsächlich ausschließlich um Einsparungen gegangen wäre, hätte ich eine offene Begründung nachvollziehbarer gefunden: Man muss im Gesundheitswesen Prioritäten setzen und an verschiedenen Stellen sparen. Die Wirksamkeitsdebatte zusätzlich in den Vordergrund zu rücken, erschien mir weder notwendig noch hilfreich.
Mein Fazit
Natürlich bedaure ich, dass die Homöopathie künftig keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mehr sein wird. Für die Homöopathie und uns Heilpraktiker:innen insgesamt muss dies jedoch nicht zwangsläufig ein Nachteil sein. Entscheidend wird sein, dass homöopathische Arzneimittel weiterhin konsequent dort eingesetzt und verordnet werden, wo sie aus Sicht der Behandelnden angezeigt sind. Nur wenn die Nachfrage erhalten bleibt, können auch die Hersteller ihre wichtige Arbeit fortführen und die Vielfalt homöopathischer Arzneimittel langfristig sichern.
Login



