Symposium: Historische Perspektiven auf Entstehung und Folgen des Heilpraktikergesetzes von 1939

10.12.2024 - Anfang Dezember fand in Berlin ein Symposium statt, das der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, initiiert hatte. Im Fokus stand die Frage nach dem das Erbe des nationalsozialistischen Heilpraktikergesetzes und die Rolle der Heilpraktiker im Nationalsozialismus. Vorausgegangen waren erneute Äußerungen Kleins, mit denen er Heilpraktiker eine „Anschlussfähigkeit an antisemitische Narrative“ unterstellte.

© peshkova / AdobeStock.com
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Am 03.12.24 lud der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, zu einem Symposium in die Berliner Charité, um „historische Perspektiven auf Entstehung und Folgen des Heilpraktikergesetzes von 1939“ zu beleuchten. Klein begründete das Symposium folgendermaßen: „Zwar wird in Überblickwerken zur Geschichte des Gesundheitswesens im Nationalsozialismus auf die Umstände der Entstehung des Heilpraktikergesetzes eingegangen, jedoch ist die Anzahl monografischer Arbeiten zum Thema gering, und es besteht – auch vor dem Hintergrund aktueller Berichterstattung – weiterhin historischer Klärungsbedarf. Dazu möchte die Konferenz mit Beiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven beitragen.“

Vorangegangen war im Januar dieses Jahres ein Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben anlässlich des Holocaust-Gedenktages im Schwäbischen Tagblatt. Hier erweckte Dr. Klein den Eindruck, als würde er die Entstehung des Heilpraktikergesetzes aus der Nazi-Zeit in Zusammenhang bringen mit den heutigen Gegnern der Corona-Maßnahmen und aktueller Kritik an der Regierung. Er attestiert der Heilpraktikerschaft eine „Anschlussfähigkeit an antisemitische Narrative“ und stellte sie damit in eine „antisemitische Ecke“. Das lässt vermuten, dass er sich mit dem Symposium geschichtswissenschaftliche Rückendeckung für seine wiederholt geäußerte These erhofft hat.

Heilpraktikerverbände protestieren

Seine erneuten Äußerungen gegen Heilpraktiker*innen führten unter den Heilpraktikerverbänden zu entschiedenen Protesten gegenüber dieser Haltung. Der BDH verwies auf einen Artikel und eine Diskussion, die er bereits Anfang 2021 mit Dr. Klein zu dem Thema geführt hatte. Dr. Felix Klein hatte damals in der Bundespressekonferenz am 24.11.2020 über die Gefahr steigenden Antisemitismus durch die Corona-Leugner-Szene gesprochen und Heilpraktiker in diesem Zusammenhang mit Antisemiten und Rechtsextremen gleichgesetzt. BDH-Präsident Ulrich Sümper hatte daraufhin das Gespräch mit Dr. Klein gesucht und ihm versichert, dass sich der BDH, ebenso wie die Verbände der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, ausdrücklich von allen nicht-demokratischen und radikalen, insbesondere rechtsradikalen Gruppierungen, desgleichen auch von Corona-Leugnern distanziere. Antidemokratisches und antisemitisches Denken und Handeln sei dem BDH fremd und wird es auch bleiben. Es verwundert daher angesichts der damals von Dr. Klein relativierenden Äußerungen, dass er nun wieder in den gleichen Tenor verfallen ist. Neben dem BDH verwiesen auch andere Verbände auf einen Artikel der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Expert*innen widersprechen der Auslegung von Dr. Klein

Zielsetzung Dr. Kleins mit dem Symposium am 03.12.24 war also vermutlich, seine eigene Meinung geschichtswissenschaftlich zu untermauern. Dies ist ihm allerdings nicht geglückt. Die anwesenden Historiker bzw. Rechtswissenschaftler (unter anderem Dr. Pierre Pfütsch, PD Dr. Florian Mildenberger und Prof. Dr. Christof Stock [Aachen] etc.) widersprachen vielmehr einer solchen Auslegung und bestätigten, dass sie bislang keine Belege gegen Heilpraktiker*innen auf Basis des Heilpraktikergesetzes gefunden hätten.

Sie zeigten auf, dass das Heilpraktikergesetz in seiner Entstehung eher der Verhinderung der Heilpraktiker*innen dienen und keineswegs einen neuen Beruf begründen sollte. Die Idee war, die sogenannten Kurpfuscher*innen durch eine Prüfung zu entlarven und ihnen den Beruf zu verbieten. Die Überprüfung ermöglichte denjenigen, die sie bestanden, den Beruf bis zu ihrem Lebensende auszuüben. Danach sollte der Beruf aber verschwinden, weil es ein Ausbildungsverbot für Heilpraktiker*innen gab. Das hätte zur Folge gehabt, dass der Beruf langsam mit seinen letzten Angehörigen ausgestorben wäre.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Heilpraktikergesetz durch den alliierten Kontrollrat so geändert, dass Bestimmungen, die gegen das bald geltende neue Grundgesetz verstoßen würden, entfernt wurden. Abschnitte, die auf die Nazi-Ideologie zugeschnitten waren, wie die Begriffe „minderwertige Personen“ oder „politische Unzuverlässigkeit“ wurden gestrichen. Zu behaupten, das Heilkpraktikergesetz würde immer noch den Geist der Nazidiktatur erkennen lassen, scheint vor diesem Hintergrund widerlegt. Auch die „Anschlussfähigkeit antisemitischer Narrative“ in der Heilpraktikerschaft konnte von den anwesenden Historikern nicht nachvollzogen werden. Der Beitrag von Frau Ursula Hilpert-Mühlig (FDH/DDH) zum Thema „85 Jahre Heilpraktikergesetz in der Retrospektive des Berufsstandes der Heilpraktiker“ beleuchtete den Blickwinkel der Heilpraktiker*innen genauer. Sie unterstrich das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zeigte sich betroffen von dem Versuch, die Heilpraktikerschaft per se in eine rechte Ecke zu verorten.

PD Dr. Florian G. Mildenberger (Berlin) schloss seinen Vortag „Das Heilpraktikergesetz 1939 – oder auch, wie tauglich waren die (homöopathischen) Heilpraktiker für die Nazis?“ mit dem freundlichen Hinweis, dass bei den Kandidaten der AFD keine Heilpraktiker*innen zu finden seien, Rechtsanwält*innen, Lehrer*innen und Ärzt*innen hätte er dahingegen bei seiner Recherche sehr wohl in der AfD gefunden.

Dr. Pierre Pfütsch (Stuttgart) bestätigte in seinem Vortrag zum Thema „Heilpraktiker im Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der historischen Forschung“, dass er keine Hinweise auf rechtsradikale Tendenzen in seiner Forschung entdeckt habe. Er berichtete, dass er bereits auf Initiative des BDH, der sich verschiedene weitere Verbände angeschlossen haben, damit beauftragt wurde, die Zeit der Entstehung des Heilpraktikergesetzes und die Rolle der Heilpraktiker in der NS-Zeit ausführlich zu untersuchen und ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Sie würden hierfür am Institut für Geschichte der Medizin in Stuttgart vorrangig zwei Fragenkomplexe untersuchen:

  1. Wie standen die Machthaber im Nationalsozialismus zu der Berufsgruppe der Heilpraktiker? Welche politischen Strategien entwickelten sie im Umgang mit den Heilpraktikern?
  2. Wie wurden die politischen Strategien umgesetzt? Wie verhielten sich die Heilpraktiker als Berufsgruppe dazu?

Auf die weiteren daraus resultierenden Erkenntnisse kann man gespannt sein.

Symposium fördert Austausch zu einem wichtigen Thema

Das von Prof. Beddies und Prof. Rottke sehr gut organisierte Symposium diente neben einer Klärung der historischen Grundlagen auch dem Austausch der anwesenden Vertreter*innen von Heilpraktikerverbänden mit den Historiker*innen und den Beauftragten der Bundesregierung und half, die unterschiedlichen Blickwinkel darzustellen und zu diskutieren. Vor allen Dingen konnten die Redner*innen auch das nationalsozialistische Narrativ widerlegen, das Heilpraktiker*innen in die rechte Ecke stellt. Vor diesem Hintergrund muss das Treffen als Gewinn bewertet werden.

Christian Blumbach, Vorstandsreferent des Bunds Deutscher Heilpraktiker (BDH) e.V.