Systemische Therapie für Erwachsene als Leistung der GKV

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Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapieverfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie fokussiert entsprechend nicht auf die einzelne Person, sondern auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt. Unter anderem wird versucht, symptomfördernde Beziehungen zu verändern beziehungsweise ihnen eine funktionalere Selbstorganisation der Patientin oder des Patienten entgegenzusetzen.

Die Systemische Therapie kann – wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren auch – als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Als spezifische Anwendungsform der Systemischen Therapie wird zudem das „Mehrpersonensetting“ möglich sein. Hierbei werden relevante Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einbezogen. Sofern erforderlich, kann die Anwendung der Systemischen Therapie im Mehrpersonensetting mit der Anwendung in einer Einzel- oder Gruppentherapie kombiniert werden.

Die Systemische Therapie kann als ambulante Leistung von ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbracht werden, wenn sie die Weiterbildung für dieses Verfahren absolviert haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie über die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ausführung und Abrechnung der Systemischen Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.

Notwendige nächste Schritte bis zur Inanspruchnahme

Der Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie wird zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Systemische Therapie kann erbracht beziehungsweise in Anspruch genommen werden, nachdem der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat.

Hintergrund: Anspruch auf ambulante Psychotherapie

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der ambulanten Versorgung. Hier ist das Nähere zu psychotherapeutischen Verfahren und Methoden und zu den Bedingungen ihrer Anerkennung festgelegt, sowie zum Antrags- und Gutachterverfahren, zu den Stundenkontingenten, zu den probatorischen Sitzungen sowie über Art, Umfang und Durchführung der Behandlung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht für Versicherte derzeit Anspruch auf Kostenübernahme für die Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Bevor eine psychotherapeutische Behandlungsform ambulante Kassenleistung werden kann, muss der G-BA den diesbezüglichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bewertet haben. Zu überprüfen ist, ob diese im Vergleich zu bereits zulasten der GKV zur Verfügung stehenden Leistungen einen therapeutischen Nutzen hat und ob sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Zum Abschluss eines solchen Bewertungsverfahrens entscheidet der G-BA darüber, ob und inwieweit das psychotherapeutische Verfahren, die Methode oder die Technik ambulant zulasten der GKV angewendet werden kann.