Tattoo-Entfernung ab 2021 nur noch durch Ärzte

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Der Bundesrat hat am im Herbst 2018 zugestimmt, dass nur noch approbierte Ärzte mit der notwendigen Fachkunde Tattoo-Entfernungen durchführen dürfen. Heilpraktiker bleiben ab 2021 somit ausgeschlossen. Die Verordnung tritt nun Ende Dezember 2020 in Kraft.

Der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wurde neu geregelt. So dürfen künftig nur noch approbierte Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup durchführen, wenn sie sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Alle anderen Berufsgruppen, also auch Heilpraktikern, ist der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken untersagt.

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