Tierheilpraktiker*innen legen Verfassungsbeschwerde ein

29.11.2021 - Mit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 28.11.2022 werden die Behandlungsmöglichkeiten für Tierheilpraktiker*innen stark eingeschränkt – haben diese sich auf die klassische Tierhomöopathie spezialisiert, wird ihnen die Berufsausübung faktisch unmöglich. Am 3.11.2021 legte daher der Prozessbevollmächtigte im Namen mehrerer Mitglieder des BkTD Verfassungsbeschwerde gegen das TAMG wegen „Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit“ ein.

© Gabriele Müller, con.ziel

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich in erster Linie gegen den Paragrafen 50 Absatz 2 des TAMG, der sowohl TierhalterInnen als auch TiertherapeutInnen die Behandlung von Tieren nur noch mit explizit für Tiere zugelassenen Arzneien aus der Apotheke oder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus dem Einzelhandel erlaubt. Insbesondere homöopathische Einzelmittel, die häufig aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, dürfen dann bei Tieren nicht mehr ohne tierärztliche Behandlungsanweisung angewendet werden.

Bundesregierung ignoriert Einsprüche – Verbände unterstützen gemeinschaftlich

Nachdem Anhörungen, Stellungnahmen, Gutachten und eine von aktuell über 30.000 Unterzeichnenden unterstützte Petition eine Änderung des Gesetzes nicht erwirken konnten, wenden sich die Beschwerdeführer*innen nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie können sich dabei auf eine breite, auch finanzielle Unterstützung eines Konsortiums aus neun Verbänden verlassen:

  • Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V.
  • Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V.
  • Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V.
  • Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.
  • Verband der Tierheilpraktiker für klassische
    Homöopathie (VTkH) e.V.
  • Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V.
  • Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V.
  • Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V.
  • TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V.
TierhalterInnen wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt

Tritt das TAMG in Kraft, wird es für Tierhalter*innen eng, die ihre Tiere homöopathisch behandeln lassen oder selbst gerne mit Globuli unterstützen.
Tierärzt*innen mit homöopathischer Ausbildung gibt es in Deutschland nur wenige, Tierheilpraktiker*innen mit dem Schwerpunkt Homöopathie stehen vor dem Ende ihrer Existenz. Auch Tierheilpraktiker*innen mit einem breiteren Behandlungsspektrum werden durch das Gesetz stark in ihrer Behandlungsfreiheit eingeschränkt. Und das alles zum Schutz der Tiere und ihrer Gesundheit, wie es das TAMG als eine seiner Intentionen in Paragraph 1 benennt? Wohl kaum!

Die Hoffnung bleibt

Mit der Verfassungsbeschwerde stehen die Tierhomöopath*innen stellvertretend für viele Kolleg*innen für ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und auch für das Recht der Tierhalter*innen auf freie Therapiewahl. Eine breite Unterstützung durch die Öffentlichkeit kann dieses Anliegen maßgeblich unterstützen, z. B. durch ein Mitzeichnen der noch laufenden Petition unter openpetition.de/!tamg2022.

Informationen zum Tierarzneimittelgesetz und weiterführende Links finden Sie hier.  Den Gesetzestext hier.

 

Quelle: Pressemitteilung des BkTD im Namen aller unterstützenden Verbände