Konstruktiver Austausch zum MTA-Reformgesetz
In sehr angenehmer Atmosphäre trug Siegfried Kämper dem Mitglied des Bundetags Herrn Dirk Heidenblut vor, wie wichtig für Heilpraktiker die klinische Diagnostik und Therapie ist, und damit auch die selbsterbrachten und delegierten Laborleistungen. Herr Heidenblut zeigte sofort Verständnis und vertrat die Meinung, dass wir alles daran setzen sollten, die Kabinettsvorlage des MTA-Reformgesetzes wieder so zu ändern, dass Heilpraktiker weiterhin Laborleistungen ausüben bzw. an Labore delegieren können – sprich den bisherigen Status Quo zu erhalten.
MdB Dirk Heidenblut erläutert, dass er als Abgeordneter nicht unmittelbar alle Referentenentwürfe für ein neues Gesetz sofort zu Gesicht bekommt. Vielmehr werden zunächst die direkt Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt und können sich dazu äußern. Erst nachdem ein Gesetzesentwurf durch das Kabinett gegangen ist, wird er den Abgeordneten im Bundestag zugestellt. Anschließend folgen Anhörungen, Lesungen und auch erst dann können weitere Stellungnahmen eingebracht und diskutiert sowie der Gesetzesentwurf noch einmal geändert werden. Schließlich wird er endgültig durch den Bundestag beschlossen.
Es ist bedauerlich, dass im Gesetzgebungsverfahren beim MTA-Reformgesetz die Heilpraktikerverbände nicht über die sie betreffenden Änderungen informiert wurden und nicht im Verteiler des BMG waren. So haben wir aus der Presse erfahren, dass eine auch uns betreffende Änderung ansteht.