Warum gibt es keine aktualisierte Fassung des GebüH?

15.12.2025 - Diese Frage wird dem BDH immer wieder gestellt – oft begleitet von der Kritik, die Heilpraktikerverbände würden untätig bleiben. Doch so einfach lässt sich die Situation nicht darstellen. Siegfried Kämper erläutert die Hintergründe, zeigt die Vielschichtigkeit des Themas auf und gibt einen optimistischen Ausblick.

Abrechnung
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Um die Zusammenhänge zu verstehen, müssen wir etwas ausholen. Das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ist ein „privat“ erstelltes Gebührenverzeichnis, das 1985 letztmalig herausgegeben wurde, und bei dem es sich nicht um eine amtliche Gebührenordnung handelt. Es wurde auf Initiative von sechs Heilpraktikerverbänden (BDH, FDH, FH, FVDH, UDH, VDH) zusammengestellt, um eine Orientierungshilfe für Heilpraktiker*innen, Patient*innen und private Krankenversicherungen/Beihilfe zu bieten. Ziel war es, die typischen Leistungen und Honorare der Heilpraktikerpraxis zu erfassen, da keine amtliche Gebührenordnung existiert (im Gegensatz zu den Ärzten, die eine GOÄ haben). Dazu wurden alle praktizierenden Heilpraktiker*innen angeschrieben und gebeten, ihre Honorare und Therapieverfahren anzugeben. So konnten Honorarspannen von – bis ermittelt werden. Das GebüH war daher als eine Zusammenfassung der in der Praxis üblichen Honorare der 1980er-Jahre gedacht. Versuche in den 1990-Jahren, das Gebührenverzeichnis in Form eines „Leistungsverzeichnisses für Heilpraktiker“ zu aktualisieren, scheiterten u.a. daran, dass die Bundesbeihilfe die Zustimmung verweigerte. Die Versicherungswirtschaft nutzt das GebüH in der alten Fassung weiterhin, da viele Tarife darauf beruhen und ein neues System teils höhere Erstattungssätze nach sich ziehen würde.

Weitere „Hürden“

Hinzu kommt, dass heutzutage das Kartellamt die Herausgabe eines neuen Gebührenverzeichnisses nicht erlaubt, da der Heilpraktikerberuf kein Kammerberuf ist und es eben keine „amtliche Gebührenordnung“ gibt. Als Berufsverbände sind wir nicht autorisiert – selbst bei Einigkeit aller Berufsverbände – eine „Preisabsprache“ vorzunehmen und ein „Preisliste“ herauszugeben. Das bisherige Gebührenverzeichnis wird lediglich „geduldet“, weil die Kostenträger einen „Maßstab“ angemessener Honorare benötigen.

Berücksichtigt werden muss bei der Diskussion um das GebüH auch, dass Heilpraktiker ihre Honorare frei festlegen dürfen und ein verbindliches Gebührenwerk diesem Prinzip widersprechen würde. Dies eröffnet aber Heilpraktiker*innen die Möglichkeit der analogen Abrechnung nach der GOÄ.

Das heißt, das GebüH ist ein nicht staatliches Gebührenverzeichnis, das aus Gründen, die sich unserer Verantwortung entziehen, nicht aktualisiert wurde, u.a. weil die Versicherungswirtschaft am alten System festhält, das Kartellamt ein neues Gebührenverzeichnis nicht gestattet, und außerdem die berufliche Freiheit der Heilpraktiker kartellrechtlich dagegensteht.

Gebührensätze sind nicht mehr zeitgemäß

Tatsache ist, dass die Honorare im GebüH nicht mehr der heutigen Kostenstruktur entsprechen und zudem auch viele naturheilkundliche Verfahren (z.B. Bioresonanztherapie) nicht abdeckt sind. Privatversicherte erleben deshalb häufig Erstattungsprobleme, weil Versicherer streng am alten GebüH festhalten.

Allerdings muss auch erwähnt werden, dass diese Beträge des GebüH durchaus im Rahmen der Beträge bei vergleichbaren Leistungen liegen, die Ärzt*innen bei Privatpatient*innen berechnen können. Auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stammt noch aus dem Jahr 1996. Seit Jahren arbeiten die Ärztevertreter*innen zusammen mit dem Gesundheitsministerium an einer neuen Gebührenordnung, die bereits 2024 hätte herausgegeben werden sollen. Wir rechnen nun damit, dass diese 2026 in Kraft treten wird.

Was macht der BDH?

Unsere Strategie sieht vor, nach Inkrafttreten der neuen GOÄ, die mit dem GebüH vergleichbaren Leistungen genau auszuwerten. Wenn wir für uns Verbesserungsmöglichkeiten sehen, werden wir um ein Gespräch beim Bundesministerium des Inneren (BMI) bitten. Das ist die Chance, die wir nutzen werden, um auf Änderungen der Beihilfeverordnung (BVO) einzuwirken, um modernere und bessere Werte auszuhandeln. Dabei werden wir versuchen, redaktionelle Korrekturen einfließen zu lassen oder gar das Ziffersystem so zu optimieren, dass die Formulierungsschwächen des GebüH zu unseren Gunsten korrigiert werden.

Sie sehen, das Thema GebüH ist sehr viel komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Der BDH unternimmt jedoch alles und lässt nichts unversucht, um zu einem angemessenen modernen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zu gelangen.

Siegfried Kämper