Nicht selten erstatten Privatkassen eine Heilpraktikerrechnung nicht vollständig. Die Gründe sind für Patienten nicht immer leicht zu verstehen. Sie können nicht automatisch erkennen, ob die Versicherungsgesellschaft unrechtmäßig oder vertragsgemäß die Leistung gekürzt oder ob der Heilpraktiker fehlerhaft liquidiert hat. Für alle Beteiligten eine unbefriedigende Situation.
Deshalb steht die Gebühren- und Gutachtenkommission des BDH sowohl ratsuchenden Patienten unserer Mitglieder als
auch den therapierenden Heilpraktikern bei Rückfragen zur Verfügung.
Kommt es trotz aller Sorgfalt zu Dissonanzen zwischen Heilpraktiker und Patient, weil die Aufklärung bezüglich der Honorarabrechnung nicht eindeutig war, vermittelt die BDH-Gutachterkommission mit einer gutachtlichen Stellungnahme.
In diesen Fällen erarbeiten wir nach Prüfung des Vorgangs einen ersten Lösungsvorschlag.
BDH-Kompetenz ist gefragt
Die BDH-Gebühren- und Gutachterkommission wird durch Heilpraktiker Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, vertreten. Sein Sachverstand wird u. a. vom Gesundheitsministerium in NRW im Gutachtenausschuss für Heilpraktiker genutzt.
Die BDH-Gebühren- und Gutachterkommission steht zudem nach Absprache mit dem Finanzministerium NRW den Beihilfestellen des Bundeslandes mit Rat zur Seite. Eine Leistung, die von den Beihilfestellen regelmäßig in Anspruch genommen wird.
Die Kommission ist zudem seit vielen Jahren aktiv an den Verhandlungen bezüglich des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beteiligt und setzt sich maßgeblich – und bisher mit großem Erfolg – für den Erhalt der Beihilfefähigkeit ein.
Praxismanagement
Rechtskonforme Praxisführung
Das "Praxishandbuch für Heilpraktiker" von Siegfried Kämper bietet Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Praxisführung und des Praxismanagements.
BDH-Abrechnungsfibel
Honorare einfach berechnen
Die BDH-Abrechnungsfibel unterstützt Sie bei der Liquidation Ihrer Leistungen. Fordern Sie sie in unserer Geschäftsstelle an.