Arzneimittelgesetz

Alles rund um Sicherheit

Das Arzneimittelgesetz (AMG) zählt zu den wichtigsten Gesetzen für die Heilpraktikerpraxis. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen.

Dabei sind die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel von zentraler Bedeutung. Den Originalwortlaut des Gesetzes finden Sie hier in der Juris Datenbank.

Das AMG definiert den Arzneimittelbegriff, regelt die Anforderungen an Arzneimittel und legt fest, unter welchen Voraussetzungen und wem die Herstellung von Arzneimitteln erlaubt ist.

Aber auch die Abgabe und der Vertrieb von Arzneimitteln werden durch das AMG verbindlich geregelt. Die folgenden zwei Aspekte wollen wir für Sie im Folgenden besonders herausstellen.

Arzneimittelrecht
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Achtung! Weit gefasster Arzneimittelbegriff

Definition und Begriffsbestimmumg

Wichtig ist für Sie als Heilpraktiker die Definition des Arzneimittelbegriffs, der im AMG weit gefasst ist. Der Begriff umschließt alle Stoffe, die Krankheiten erkennen, heilen, lindern oder verhüten sollen.

Unbedingt berücksichtigen sollten Sie, dass die Begriffsbestimmung darüber hinaus festlegt, dass alle Substanzen, die Sie dem Patienten verordnen oder verabreichen, laut AMG unter bestimmten Umständen faktisch zum Arzneimittel werden können.

Verabreichung ja – Mitgabe nein!

Ein Heilpraktiker darf nach AMG Arzneimittel nicht in Verkehr bringen. Jedenfalls, wenn es sich um apothekenpflichtige Arzneimittel handelt. Das Vorrätighalten zum Verkauf

oder zu sonstiger Abgabe dieser Arzneimittel bedeutet nach AMG ein verbotenes Inverkehrbringen. Anders verhält es sich, wenn Sie ein Arzneimittel in der Praxis verabreichen. In diesem Fall übergeben Sie dabei die Verfügungsgewalt nicht an andere.

Sie dürfen demnach Ihrem Patienten in der Praxis z. B. ein homöopathisches Arzneimittel verabreichen, sie dürfen es ihm jedoch nicht nach Hause mitgeben.

Ein Sonderfall sind von Arzneimittelherstellern übergebene Arzneimittelmuster und freiverkäufliche Arzneimittel, deren Abgabe aber an einen Sachkundenachweis gebunden ist. Darauf gehen wir an dieser Stelle nicht weiter ein.

Wald-Engelwurz
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