Es gibt Fragen, die tauchen immer wieder auf. Einige davon möchten wir Ihnen hier gerne beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur allgemeine Fragen beantworten und keine Therapiemaßnahmen erörtern, Behandlungsempfehlungen geben o. ä. Darüber sprechen Sie bitte mit Ihrem Heilpraktiker persönlich – er berät Sie gern.

Darf ein Heilpraktiker jede Erkrankung behandeln?
Was zahlen Zusatzversicherung, Beihilfe oder private Versicherung?
Allerdings ist nicht alles, was ein Heilpraktiker durchführt oder im GebüH aufgelistet ist, beihilfefähig oder vollumfänglich durch eine Privatkasse versichert. Manche Privatkrankenkassen beziehen die Leistungszusage auf das GebüH – dann können Sie davon ausgehen, dass all die Leistungen versichert sind, die im GebüH gelistet sind.
Andere setzen als Maßstab das sogenannte „Hufelandverzeichnis“ an. Dort werden ebenfalls viele Naturheilverfahren genannt und beschrieben und Abrechnungsempfehlungen für Ärzte dargestellt. Ein Heilpraktiker wird immer gemäß GebüH seine Rechnung erstellen, doch ist davon auszugehen, dass eine umfassende Erstattung möglich ist, weil eben diese Privatkasse bewusst die Naturheilverfahren bejaht.
Wieder andere Privatkassen haben in den Versicherungsbedingungen zwar auch die Behandlung durch den Heilpraktiker abgedeckt, jedoch nur, wenn er sogenannte wissenschaftliche allgemein anerkannte Verfahren anwendet. Da ist ein deutlicher Selbstbehalt zu erwarten.
Für Beamte gibt es vom Bund und einigen Bundesländern eine klare „Erstattungstabelle mit Leistungen und den dazu gehörenden beihilfefähigen Höchstbetrag“ .
Zusatzversicherungen erstatten meist vertragsgemäß bis zu einem bestimmten (unterschiedlichen) Betrag jährlich und von diesem auch nur einen bestimmten (z. B. 80%) Prozentsatz und definieren im Versicherungsbetrag die Leistungen gemäß GebüH und/oder Hufelandverzeichnis.
Wenn Sie also eine Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung haben, können Sie in Ihrem Vertrag genau nachsehen, ob Heilpraktikerleistungen, welche und in welchem Umfang, versichert sind. Dies teilen Sie Ihrem Heilpraktiker mit, dann kann er Sie genau darüber aufklären, ob die beabsichtigte Behandlung voll oder in welcher Höhe erstattungsfähig ist.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Was kostet die Behandlung?
Rechtlich gesehen ist die Behandlung beim Heilpraktiker eine Dienstleistung. Der Heilpraktiker kann den Preis für die Behandlung frei festlegen, er ist nicht gezwungen, sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zu halten. Der Patient muss aber vor Beginn der Behandlung über die für ihn entstehenden Kosten informiert werden, sonst kann dieser Vertrag ungültig sein. Dem Patienten steht es dann frei, einer solchen Behandlung (einem Vertrag) zuzustimmen oder nicht.
Wie lange dauert die Behandlung?
Wie finde ich einen guten Heilpraktiker?
Was unterscheidet Heilpraktiker von Ärzten?
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