Es gibt Fragen, die tauchen immer wieder auf. Einige davon möchten wir Ihnen hier gerne beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur allgemeine Fragen zur Heilpraktikerausbildung beantworten und keine Therapiemaßnahmen erörtern, empfehlen o. ä.
Dürfen Heilpraktikeranwärter in einer Heilpraktikerpraxis mitarbeiten?
Soll ich meine HP-Ausbildung fortsetzen oder überhaupt beginnen?
Immer wieder erreichen uns Fragen dazu, ob es angesichts der politischen Diskussionen und Entwicklungen sinnvoll ist, eine bereits begonnene Heilpraktikerausbildung fortsetzen oder eine geplante Ausbildung überhaupt noch zu beginnen?
Angesichts der Diskussionen darüber, wie unser Berufsbild zukünftig aussehen soll, kommt es verständlicherweise zur Verunsicherung bei denjenigen, die eine Aus- oder Fortbildung in unserem Berufsstand planen. Lohnt sich das überhaupt noch?
Grundsätzlich raten wir denjenigen, die sich für den Heilpraktikerberuf interessieren und Heilpraktiker*in werden möchten, möglichst zeitnah die Ausbildung zu beginnen und natürlich auch abzuschließen.
Aktuell gibt es im politischen Raum Überlegungen und Initiativen, um ein neues Heilkunde- oder Heilberufegesetz auf den Weg zu bringen. Langfristig wird dies auch zu Änderungen des Heilpraktikergesetzes/des Heilpraktikerrechts führen. Das heißt vermutlich auch, dass die Ausbildung neu geregelt werden wird. Wir erwarten jedoch, dass bei es allen Änderungen für bereits praktizierende Heilpraktiker einen vernünftigen Bestandsschutz geben wird. Heilpraktikeranwärter*innen in Ausbildung werden vermutlich ebenfalls ihre Ausbildung abschließen können und einen ähnlichen Bestandschutz zugebilligt bekommen.
Trotzdem ist anzunehmen, dass nach einer Gesetzesänderung der Weg zum Beruf (Ausbildung/Studium) ein anderer sein wird als heute und auch die Behandlungsautonomie und die Therapiemöglichkeiten anders geregelt sein werden.
Vor 40, 50 Jahren gab es in Deutschland rund 6.000 Heilpraktikerpraxen. Heute gibt es etwa 47.000 Heilpraktiker*innen. 65.000 Personen in Deutschland erwirtschaften ihren Lebensunterhalt in einer oder durch eine HP-Praxis. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, dass sich der Heilpraktikerberuf, auch durch die verantwortungsvolle und kompetente Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, bis heute positiv entwickelt hat.
Wir gehen davon aus. Dass dies auch zukünftig der Fall sein kann, wenn entsprechende rechtliche Voraussetzungen –im Dialog mit dem Gesetzgeber- entwickelt werden können, die von der Politik positiv begleitet werden.
Angesichts der Diskussionen darüber, wie unser Berufsbild zukünftig aussehen soll, kommt es verständlicherweise zur Verunsicherung bei denjenigen, die eine Aus- oder Fortbildung in unserem Berufsstand planen. Lohnt sich das überhaupt noch?
Grundsätzlich raten wir denjenigen, die sich für den Heilpraktikerberuf interessieren und Heilpraktiker*in werden möchten, möglichst zeitnah die Ausbildung zu beginnen und natürlich auch abzuschließen.
Aktuell gibt es im politischen Raum Überlegungen und Initiativen, um ein neues Heilkunde- oder Heilberufegesetz auf den Weg zu bringen. Langfristig wird dies auch zu Änderungen des Heilpraktikergesetzes/des Heilpraktikerrechts führen. Das heißt vermutlich auch, dass die Ausbildung neu geregelt werden wird. Wir erwarten jedoch, dass bei es allen Änderungen für bereits praktizierende Heilpraktiker einen vernünftigen Bestandsschutz geben wird. Heilpraktikeranwärter*innen in Ausbildung werden vermutlich ebenfalls ihre Ausbildung abschließen können und einen ähnlichen Bestandschutz zugebilligt bekommen.
Trotzdem ist anzunehmen, dass nach einer Gesetzesänderung der Weg zum Beruf (Ausbildung/Studium) ein anderer sein wird als heute und auch die Behandlungsautonomie und die Therapiemöglichkeiten anders geregelt sein werden.
Vor 40, 50 Jahren gab es in Deutschland rund 6.000 Heilpraktikerpraxen. Heute gibt es etwa 47.000 Heilpraktiker*innen. 65.000 Personen in Deutschland erwirtschaften ihren Lebensunterhalt in einer oder durch eine HP-Praxis. Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, dass sich der Heilpraktikerberuf, auch durch die verantwortungsvolle und kompetente Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, bis heute positiv entwickelt hat.
Wir gehen davon aus. Dass dies auch zukünftig der Fall sein kann, wenn entsprechende rechtliche Voraussetzungen –im Dialog mit dem Gesetzgeber- entwickelt werden können, die von der Politik positiv begleitet werden.
Wird die Ausbildung finanziell gefördert?
Was kostet die Ausbildung?
Was lerne ich in der Ausbildung?
Kann ich die Ausbildung verkürzen?
Brauche ich Vorkenntnisse in Medizin oder Latein?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Kann ich die Ausbildung auch mit einer Berufstätigkeit/der Familie vereinbaren?
Kann ich nach bestandener Überprüfung sofort eine Praxis eröffnen?
Wie finde ich die richtige Schule?
Die Wahl der ausbildenden Schule spielt auf dem Weg zum Heilpraktiker eine wichtige Rolle, denn eine fundierte Ausbildung ist das A und O. Im Dschungel der vielfältigen Angebote möchte der BDH Ihnen deshalb Orientierung und Verlässlichkeit bieten – schließlich investieren Sie Zeit, Geld und viel Herzblut in Ihre Ausbildung. Deshalb gibt es die "BDH-Verbandsschulen" oder - je nach Prüfstatus - "Kooperationsschulen". Beide entsprechen unserem hohen Anspruch an Qualität in der Ausbildung. Das Zertifikat "BDH-Schule" wird nicht per Lizenz vergeben, sondern setzt eine eingehende Qualitätskontrolle voraus.
Voraussetzungen hierfür sind die mindestens zweijährige erfolgreiche Ausbildungserfahrung der Schule und die Teilnahme der Schulvertreter an den entsprechenden Arbeitskreis-Sitzungen des BDH zur kontinuierlichen Ausbildungsoptimierung. Zudem werden durch ein Gremium des "Arbeitskreises Heilpraktikerausbildung" u. a. das Schulungsangebot (Curriculum, Ausbildungskonzept) und die mit den Schülern abgeschlossenen Verträge geprüft. Erst wenn die Schule eine Evaluation (Bewertung, die regelmäßig wiederholt wird) durch Schülerinnen und Schüler erfolgreich besteht, wird sie zur „Verbandsschule“.
Für Sie als (potenzielle) HP-Schülerinnen und -Schüler bedeutet das mehr Sicherheit bei der Auswahl ihrer Ausbildungsstätte. Hier finden Sie hier eine BDH-Schule auch in Ihrer Nähe.
Voraussetzungen hierfür sind die mindestens zweijährige erfolgreiche Ausbildungserfahrung der Schule und die Teilnahme der Schulvertreter an den entsprechenden Arbeitskreis-Sitzungen des BDH zur kontinuierlichen Ausbildungsoptimierung. Zudem werden durch ein Gremium des "Arbeitskreises Heilpraktikerausbildung" u. a. das Schulungsangebot (Curriculum, Ausbildungskonzept) und die mit den Schülern abgeschlossenen Verträge geprüft. Erst wenn die Schule eine Evaluation (Bewertung, die regelmäßig wiederholt wird) durch Schülerinnen und Schüler erfolgreich besteht, wird sie zur „Verbandsschule“.
Für Sie als (potenzielle) HP-Schülerinnen und -Schüler bedeutet das mehr Sicherheit bei der Auswahl ihrer Ausbildungsstätte. Hier finden Sie hier eine BDH-Schule auch in Ihrer Nähe.
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