Patientenrechtegesetz (PRG)

Grundlagen und Bedeutung

Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Heilpraktikern, Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen zu stärken.

Bis zum Erscheinen des Gesetzes waren die Rechte der Patienten in ganz verschiedenen Gesetzen verstreut. Es war für Patienten deshalb schwierig, sich einen Überblick über ihre Rechte und Ansprüche zu verschaffen. Im Patientenrechtegesetz sind die verstreuten Patientenrechte nun gebündelt.

Das Arzt/Heilpraktiker-Patienten-Verhältnisses ist im sogenannten Behandlungsvertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass alle

Rechte und Pflichten, die mit einer ärztlichen oder Heilpraktiker-Behandlung im Zusammenhang stehen, zusammengestellt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Dazu zählen etwa die Informations- und Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung sowie die Möglichkeit der Einsicht der Patienten in die Krankenunterlagen.

Patienten soll so eine deutlich bessere Grundlage als in der Vergangenheit gegeben werden, ihre Rechte einfordern zu können.

Dir Vorgaben des Gesetzes beziehen eindeutig Heilpraktiker und ihre Leistungen mit ein.

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