Warendorf, 22.08.2017 – Das sogenannte „Münsteraner Memorandum“ hat aktuell zu einer breiten Berichterstattung in deutschen Medien geführt. Aus Sicht des Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) ist die Erklärung vor allem eine undifferenzierte und einseitige Generalkritik am Heilpraktiker-Beruf in Deutschland.
„Wir wehren uns gegen diese einseitige Meinungsäußerung sogenannter Experten. Hier werden persönliche Ansichten als neutrale Wahrheiten verkauft. Wir sind erschüttert über die undifferenzierte Darstellung unseres Berufsstandes zu Lasten der Heilpraktiker und ihrer Patienten“, sagt BDH-Präsident Ulrich Sümper.
Leider gibt es auch unter Heilpraktikern einzelne Personen, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen und offensichtlich ihre Sorgfaltspflicht verletzen, wie im aktuell erneut diskutierten Fall eines Heilpraktikers in Brüggen aus dem Jahr 2016 vorgetragen wird. Davon abgeleitet aber eine ganze Berufsgruppe in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen, ist unsinnig.
So werden in dem Münsteraner Memorandum zum größten Teil Vorwürfe ohne weitere Beweise in den Raum gestellt – etwa dass Heilpraktiker ihre Patienten nicht über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ihren Behandlungsangeboten informieren würden, oder dass es in der Branche kein Fortbildungssystem gebe. Dabei informieren sowohl die Heilpraktiker selbst als auch die Verbände, wie etwa der BDH, ganz offen und intensiv zu den Behandlungsmethoden, deren wissenschaftliche Grundlagen und Anerkennung. Ebenso haben sich seit langem zahlreiche Fortbildungssysteme bei den Fachgesellschaften und den Verbänden etabliert. Seit dem Jahre 2012 gibt es das verbandsübergreifende „Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker“, ein System zur Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten. Es funktioniert nach einem Punktesystem, wie es in ähnlicher Form auch aus dem ärztlichen Bereich bekannt ist.