Was zahlen Zusatzversicherung, Beihilfe oder private Versicherung?
Wenn die Privatkasse auch Heilpraktikerleistungen einschließt, sollten Sie das bei der ersten Konsultation angeben. Dann erstellt der Heilpraktiker eine Rechnung, spezifiziert nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Diese Rechnung enthält eine Diagnose, so dass die Versicherung erkennen kann, dass eine medizinisch notwendige Behandlung erfolgt ist. Der Bund (Bundesbeamte) und viele Bundesländer (jedoch nicht alle), gewähren Beihilfe, wenn ein Beamter zu einem Heilpraktiker geht.
Allerdings ist nicht alles, was ein Heilpraktiker durchführt oder im GebüH aufgelistet ist, beihilfefähig oder vollumfänglich durch eine Privatkasse versichert. Manche Privatkrankenkassen beziehen die Leistungszusage auf das GebüH – dann können Sie davon ausgehen, dass all die Leistungen versichert sind, die im GebüH gelistet sind.
Andere setzen als Maßstab das sogenannte „Hufelandverzeichnis“ an. Dort werden ebenfalls viele Naturheilverfahren genannt und beschrieben und Abrechnungsempfehlungen für Ärzte dargestellt. Ein Heilpraktiker wird immer gemäß GebüH seine Rechnung erstellen, doch ist davon auszugehen, dass eine umfassende Erstattung möglich ist, weil eben diese Privatkasse bewusst die Naturheilverfahren bejaht.
Wieder andere Privatkassen haben in den Versicherungsbedingungen zwar auch die Behandlung durch den Heilpraktiker abgedeckt, jedoch nur, wenn er sogenannte wissenschaftliche allgemein anerkannte Verfahren anwendet. Da ist ein deutlicher Selbstbehalt zu erwarten.
Für Beamte gibt es vom Bund und einigen Bundesländern eine klare „Erstattungstabelle mit Leistungen und den dazu gehörenden beihilfefähigen Höchstbetrag“ .
Zusatzversicherungen erstatten meist vertragsgemäß bis zu einem bestimmten (unterschiedlichen) Betrag jährlich und von diesem auch nur einen bestimmten (z. B. 80%) Prozentsatz und definieren im Versicherungsbetrag die Leistungen gemäß GebüH und/oder Hufelandverzeichnis.
Wenn Sie also eine Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung haben, können Sie in Ihrem Vertrag genau nachsehen, ob Heilpraktikerleistungen, welche und in welchem Umfang, versichert sind. Dies teilen Sie Ihrem Heilpraktiker mit, dann kann er Sie genau darüber aufklären, ob die beabsichtigte Behandlung voll oder in welcher Höhe erstattungsfähig ist.