Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sein Ankündigung, die Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Leistungen abschaffen zu wollen, in einer aktualisierten Fassung des Referentenentwurfs für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) untergebracht. Wenn es nach ihm geht, soll, wie die DAZ berichtet, das GVSG dieses Ansinnen in einen zusätzlichen Satz in § 11 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) umsetzen: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen (…) ausgeschlossen.“
Die Initiative „weil’s hilft“ appelliert an Minister Lauterbach: „Gehen Sie nicht über die Bedürfnisse Ihrer Wählerinnen und Wähler hinweg! Besuchen Sie die Hausarztpraxen, in denen Anthroposophische Medizin und Homöopathie seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert werden, und machen Sie sich ein Bild von der Realität vor Ort. Stoppen Sie Ihre Kampagne gegen die Homöopathie und setzen Sie sich stattdessen für Gesetze ein, die den Menschen dienen und unser Gesundheitssystem verbessern“.
Gleichzeitig fordert sie die Patient*innen und alle Betroffenen auf, gemeinsam ein starkes Zeichen für die Homöopathie und die Anthroposophische Medizin zu setzen. Dazu hat sie verschiedene Aktionen geplant, an denen man sich beteiligen kann, unter anderem ein Schreiben an den Bundesgesundheitsminister. Eine Vorlage und weitere Maßnahmenideen finden Sie hier.