Medialer Angriff auf HP-Schule thematisiert mangelnde staatliche Kontrolle

12.05.2023 - Wieder einmal hat sich eine Reporterin ein „Schwarzes Schaf“ unseres Berufsstands ausgewählt, um den Berufsstand zu diskreditieren. In diesem Fall handelt es sich um eine Heilpraktikerschule, bei der offensichtlich sektenähnliche Zustände aufgedeckt wurden. So fragwürdig der Fokus auf ein Negativbeispiel auch sein mag, die Kritik an einer mangelnden gesetzlichen Kontrolle der Heilpraktikerschulen ist nicht ganz unberechtigt. Der BDH hat deshalb bereits 2008 für seine assoziierten Schulen Qualitätsstandards für die Heilpraktiker-Ausbildung initiiert.

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Unter dem Titel „Albtraum statt Ausbildung“ hat u.a. tagesschau.de über eine Recherche einer Journalistin der Redaktion des SWR-Investigativformats Vollbild berichtet, die an einer Hamburger Heilpraktikerschule für Psychotherapie Missstände aufgedeckt hat. Im Lehrmaterial würden fragwürdige und nicht haltbare Bezüge zwischen Symptomen und Diagnosen hergestellt, die Schule gleiche einer Sekte und die Schülerinnen und Schüler stünden unter Suggestion, Nötigung, Zwang. Viele ehemalige Schüler hätten sich deswegen bereits bei Sektenberatungsstellen gemeldet. Das Hamburger Gesundheitsamt, in dessen Einzugsbereich die Schule liegt, hat bestätigt, dass für Heilpraktikerschulen keine behördliche Aufsicht besteht, da die Ausbildung nicht staatlich reglementiert sei. Dies treffe damit auch auf die jeweiligen Ausbildungsinstitutionen zu. Sie habe daher hier keinen Handlungsspielraum.

Es ist schade und journalistisch fragwürdig, dass die Reportage sich, wie es bei der Berichterstattung über den Heilpraktikerberuf oft geschieht, auf ein einziges Negativbeispiel beschränkt und sich nicht die ganze Brandbreite der Ausbildungsinstitutionen angesehen hat. Denn dann hätte die Journalistin feststellen können, dass die Mehrheit der Heilpraktikerschulen hohe Ausbildungsstandards erfüllt. Der Bericht macht aber auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam: Es existiert kein gesetzliche Kontrolle der Einrichtungen für die Heilpraktikerausbildung.

BDH-Schulen erfüllen hohe Qualitätsstandards

Der Gesetzgeber hat zwar mit der Verabschiedung der bundeseinheitlichen Überprüfungsrichtlinien für die Heilpraktikerüberprüfung, die seit März 2018 in Kraft sind, einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung des Berufsstands gemacht. In unseren Augen tragen die Richtlinien zu einer besseren, einheitlich geregelten und damit gerechteren Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter*innen bei. Ein Problem ist damit aber noch nicht behoben. Der Ausbildungsmarkt für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist nur schwer überschaubar. Für an einer Ausbildung Interessierte ist es nicht leicht, sich bei der Wahl der ausbildenden Schule zu orientieren. Der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) hat deshalb bereits seit dem Jahr 2008 interne Qualitätsrichtlinien für seine assoziierten Schulen erarbeitet. Derzeit sind ca. 20 Schulen bundesweit angeschlossen, die die Qualitätsansprüche des BDH erfüllen. Jede Schule hat ein persönliches Profil und ist wirtschaftlich-organisatorisch unabhängig. Die Schulen stellen sich jedoch einer strengen Qualitätskontrolle durch den BDH mit einer regelmäßigen Evaluierung durch die Schüler, die vom BDH durchgeführt wird. Ein Gremium des „BDH-Arbeitskreises Heilpraktikerausbildung“ ist für die Qualitätskontrolle der Schulen verantwortlich.

Folgende Kriterien machen die BDH-Schulen aus:

  • Der BDH nimmt keine Schulen auf, die nicht seit mindestens zwei Jahren erfolgreich ausbilden.
  • Verträge und Ausbildungsmodalitäten sind auf Seriosität und Sicherheit geprüft.
  • Bei jeder Verbandsschule prüft das Gremium das Schulungsangebot (curriculum) und stellt sicher, dass ein Katalog von Qualitätskriterien erfüllt wird.
  • Alle Schulen verpflichten sich, sich als staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu qualifizieren. Infos hierzu finden Sie hier.
  • Die Ausbildungsmaßnahmen werden von den Schülerinnen und Schülern regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem BDH evaluiert.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter arbeiten regelmäßig innerhalb eines Arbeitskreises in kollegialem Austausch an der Optimierung der Ausbildung.
Verpflichtender Qualitätsstandard sollte geschaffen werden

Diese Qualitätskontrolle bietet potenziellen HP-Schülerinnen und -Schüler mehr Sicherheit bei der Auswahl ihrer Ausbildungsstätte. Ähnliches bieten auch andere Heilpraktikerverbände an. Der Fachverband deutsche Heilpraktikerschulen e.V., dem 35 Schulen angeschlossen sind, verfügt zudem über ein zertifiziertes QS-System und definierte Qualitätskriterien für die Mitgliedschulen . Unter seiner Federführung wird auch derzeit ein Kompetenz-Katalog für die Heilpraktikerausbildung erarbeitet.

Ausbildung in naturheilkundlichen Methoden

Wichtig zu wissen ist, dass Heilpraktiker nach der Überprüfung regelmäßig weitere Ausbildungen in ergänzenden Methoden (z. B. in der TCM, Osteopathie, Homöopathie, Phytotherapie) absolvieren, um ihre Kompetenz zu erweitern. Dies geschieht durch zum Teil sehr lang dauernde Ausbildungen. Wenn in diesem Zusammenhang von „Ausbildung“ gesprochen wird, dann sind weiterqualifizierenden Ausbildungen gemeint und nicht die Grundausbildung, die mit der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt abschließt.

Einige Fachverbände haben eigene Zertifizierungssysteme implementiert, um so für Qualitätssicherung im Rahmen der Ausbildung/Weiterbildung zu sorgen. Im Bereich der Homöopathie kann z.B. das Zertifikat der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) als Qualitätsnachweis dienen. Die Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie Deutscher Heilpraktiker e.V. (ACON) zertifiziert Heilpraktiker, die eine qualifizierte Ausbildung in Chiropraktik/Osteopathie und Neuraltherapie absolviert haben. Die Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. (AGTCM e.V.) hat für die Traditionelle Chinesische Medizin ein Ausbildungscurriculum für die Themenbereiche Akupunktur, Arzneimitteltherapie und Tuina entwickelt. Eine erfolgreiche Ausbildung in einer der drei Therapieformen wird mit dem Diplom der AGTCM e.V. abgeschlossen. Weiterführende Informationen hierzu bietet die Informationsplattform „www.heilpraktiker-fakten.de. Auch hier gilt, dass diese Zertifikate einen Aus- und Fortbildungsstandard garantieren, weil sie u.a. dokumentieren, welche Qualifikation sich ein Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin erworben hat. Doch beruhen auch diese Systeme für die Ausbildungsanbieter auf einer freiwilligen Basis und sind nicht verpflichtend.

Fazit

Letztlich bleiben alle Qualitätssicherungsinitiativen für die Ausbildungsstätten für Heilpraktiker*innen auf freiwilliger Basis. Bisher fehlt ein verpflichtender Ausbildungsstandard für Heilpraktikerschulen, der auch gesetzlich verankert ist. Aus Sicht des BDH, wäre ein solcher Standard für die Heilpraktikergrundausbildung, der von den Heilpraktikerverbänden als Vorlage für den Gesetzgeber erarbeitet werden sollte, im Sinne der Qualitätssicherung jedoch wünschenswert.