Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell veröffentlichen viele Tageszeitschriften und Internetnewsportale Artikel zur Eigenblutbehandlung unter der Schlagzeile: „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen“. Erst im Artikel stellt die dpa-Meldung dann klar, dass es um die Eigenblutverfahren geht.
Die Blutentnahme für Laborzwecke ist nicht von dem Urteil betroffen und ist für Heilpraktiker*innen nach § 28 TFG explizit erlaubt!
Unserer Auffassung nach ist die Schlagzeile, die von der Deutschen Presseagentur (dpa) für eine Meldung erstellt wurde, absolut irreführend und inhaltlich nicht haltbar.
Wir haben zur Deutschen Presseagentur Kontakt aufgenommen und inzwischen eine zeitnahe Richtigstellung der Überschrift erwirkt. Darüber hinaus erwägen wir weitere Schritte wie eine Beschwerde beim Presserat. Denn diese Überschrift schädigt den Berufsstand massiv und ist inhaltlich eindeutig falsch.
Unter dem Link: https://www.bdh-online.de/verbot-der-eigenblutbehandlung-fuer-heilpraktiker-stand-der-dinge/ (Mitglieder-Login erforderlich) finden Sie die Fakten zum Verfahren, die Sie gerne auch an Ihre Patient*innen und Tageszeitschriften etc. weitersagen können.
Mit kollegialen Grüßen
Ulrich Sümper, Präsident Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.
Meldung wurde am 25.09. aktualisiert.