Presse: Irreführende Aussagen zur Blutentnahme durch Heilpraktiker

22.09.2023 - Heute stehen unsere Telefone nicht still, weil die Presse unter der Überschrift „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen“ suggeriert, dass die Blutentnahme für Laborzwecke Heilpraktiker*innen nicht mehr erlaubt ist. Das ist falsch und irreführend. Blutentnahmen zu Laborzwecken sind Heilpraktiker*innen ausdrücklich erlaubt. In der Meldung der dpa geht es eigentlich um ein Urteil des Bundeverwaltungsgerichts in Leipzig vom 15.06.2023 zu Eigenblutbehandlungen.

Fake News oder Fakten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell veröffentlichen viele Tageszeitschriften und Internetnewsportale Artikel zur Eigenblutbehandlung unter der Schlagzeile: „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen“. Erst im Artikel stellt die dpa-Meldung dann klar, dass es um die Eigenblutverfahren geht.

Die Blutentnahme für Laborzwecke ist nicht von dem Urteil betroffen und ist für Heilpraktiker*innen nach § 28 TFG explizit erlaubt!

Unserer Auffassung nach ist die Schlagzeile, die von der Deutschen Presseagentur (dpa) für eine Meldung erstellt wurde, absolut irreführend und inhaltlich nicht haltbar.

Wir haben zur Deutschen Presseagentur Kontakt aufgenommen und inzwischen eine zeitnahe Richtigstellung der Überschrift erwirkt. Darüber hinaus erwägen wir weitere Schritte wie eine Beschwerde beim Presserat. Denn diese Überschrift schädigt den Berufsstand massiv und ist inhaltlich eindeutig falsch.

Unter dem Link: https://www.bdh-online.de/verbot-der-eigenblutbehandlung-fuer-heilpraktiker-stand-der-dinge/ (Mitglieder-Login erforderlich) finden Sie die Fakten zum Verfahren, die Sie gerne auch an Ihre Patient*innen und Tageszeitschriften etc. weitersagen können.

Mit kollegialen Grüßen

Ulrich Sümper, Präsident Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.

Meldung wurde am 25.09. aktualisiert.