Patientensicherheit ist dem Bund Deutscher Heilpraktiker ein ganz besonderes Anliegen. Um gemeinschaftliche Ziele formulieren und notwendige Maßnahmen vereinbaren zu können, braucht es aber eine starke Gemeinschaft. So kam es 2005 zur Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V., das seit 2 Jahren sowohl ideell als auch finanziell durch den Bund Deutscher Heilpraktiker unterstützt wird. Gemeinsam werden hier konkrete Handlungsempfehlungen zur Förderung von Patientensicherheit erarbeitet.
Aktionstag für Patientensicherheit
Bereits seit 2015 richtet das Bündnis den Aktionstag Patientensicherheit aus. Ziel der Initiative ist es, Patienten, Gesundheitspersonal, politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Forscher, professionelle Netzwerke und die Gesundheitsbranche zu mobilisieren, um sich für die Patientensicherheit einzusetzen. Hierdurch soll auch das Engagement in der Öffentlichkeit für Themen aus diesem Bereich gestärkt werden. Denn Patientensicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich Mediziner und Heilpraktiker gleichermaßen stellen müssen.
Patientensicherheit ist oberstes Gebot
Durch seine Mitgliedschaft verpflichtet sich der Bund Deutscher Heilpraktiker, Patientensicherheit kontinuierlich, nachhaltig und nachweisbar zu fördern. Das Fundament hierfür bildet die Bereitschaft zu Selbstkritik und zu lebenslangem Lernen. Es geht um eine Sicherheitskultur, die offen mit Fehlern umgeht und gleichzeitig hinterfragt, warum Fehler gemacht wurden und wie sie vermieden werden können. Deshalb bietet der BDH regelmäßig Hygieneschulungen und Fortbildungen zur Patientensicherheit an. Dass Heilpraktiker sicher arbeiten, ist abzulesen an ihren sehr niedrigen Beiträgen der Haftpflichtversicherung, die wiederum ein Spiegel für die geringen durchschnittlichen Schadensbilanzen von Heilpraktikern sind.
Für Ärzte und für Heilpraktiker gelten gleiche Anforderungen an die Praxisführung
Präsident Ulrich Sümper erklärt: „Für Ärzte und Heilpraktiker gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen für die Praxisräume. Das gilt auch für Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz, für Patientenrechte, Arzneimittelsicherheit und Qualität von Medizinprodukten. Heilpraktikerpraxen werden von den Gesundheitsämtern kontrolliert. Auch Heilpraktiker sind zur sorgfältigen Aufklärung der Patienten und zur Dokumentation verpflichtet. Sie bilden sich – genau wie Angehörige anderer Medizinberufe – regelmäßig fort und nutzen dabei zum Nachweis der Fortbildungsaktivität das Fortbildungszertifikat des BDH, das auch die Qualität der Fortbildung überprüft. Der Bund Deutscher Heilpraktiker bietet auch selbst regelmäßig zertifizierte Fortbildungen an. Aus der Praxis für die Praxis – das ist hierbei unsere Devise!“