Berufsordnung für Heilpraktiker

Reine Selbstverpflichtung

Seit 1945 gibt es für Heilpraktiker kein rechtswirksames Standesrecht und keinen einheitlichen Berufsverband mit Zwangsmitgliedschaft mehr. Die 6 großen Heilpraktikerberufsverbände haben jedoch gemeinsam eine „Berufsordnung für Heilpraktiker“ (BOH) verfasst und verabschiedet. Sie zeigt in erster Linie Standesregeln auf, an die sich jeder Heilpraktiker halten sollte. Juristisch gesehen ist die BOH jedoch nicht wie ein Gesetz oder eine Verordnung gesetzlich verpflichtend.

Bei Missachtung können Verstöße gegen die BOH nur von den Berufsverbänden, bei denen ein Heilpraktiker Mitglied ist, vereinsrechtlich sanktioniert werden.

Sie ist eine Art der Selbstverpflichtung, die ein Heilpraktiker mit seiner Mitgliedschaft in einem der herausgebenden Berufsverbände akzeptiert.

Anders verhält es sich mit Vorgaben der BOH, soweit sie durch Gesetze verbindlich sind. Sie können geahndet werden, wenn Sie sie als Heilpraktiker nicht einhalten.

Die Berufsordnung für Heilpraktiker können Sie hier einsehen.

Eine offizielle Definition des Berufsbildes, auf das sich 1996 Vertreter der großen Heilpraktikerverbände Deutschlands verständigt haben, finden Sie im Berufsbild des Heilpraktikers.

Berufsordnung
© Andreas Poschmann

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